Mitteilungen

09.September 2021 von KHS.  Am Samstag, den 4. September 2021 15 Uhr findet in Haßloch die Lesung von Gudrun Rödel statt die Ihr Buch "Weggesperrt vorstellt. Nähere Information unter 0170/2784150 oder info@verein-ftgrev. Anmeldung erforderlich. Ich werde diese besuchen.

06.August 2021 von Karl-Heinz Schuchardt

Seit dem Rücktritt des "1. Vorsitzenden" gibt es keine neuen Mitteilungen. Meine Anfragen beim Präsidenten des Amtsgerichtes bleiben unbeantwortet und haben zur Folge das fünf Verfahren anhängig sind. Dienstaufsichtsbeschwerde und Befangenheitsantrag gegen Frau Rechtspflegerin Schollmeyer; Dienstaufsichtsbeschwerde und Befangenheitsantrag gegen Richterin Dr. Kolonko; Beschwerde beim Hessischen Justizministerium wegen überlanger Verfahrensdauer unseren Verein handlungsfähig zu gestalten. Am Beispiel des VGR werden die Missstände im System sichtbar. Umso wichtiger ist es das unser Verein weiter existieren muss. 

 

Es ist nun der Zeitpunkt der eigeninitiative gekommen. Der Antrag auf Bestellung eines Notvorstandes wurde mit Beschluss vom 27.11.2019 erfüllt. Mit der Eröffnung der Mitgliederversammlung am 29.08.2020 ist dieser Einschaltung des Amtsgerichtes -Registergericht- erledigt. Weitere Befugnisse hat das Amtsgericht nicht sich in die innere Angelegenheit unseres Vereines einzumischen. Wir sollten nun als Mitglieder zeigen das wir es selbst schaffen die Handlungsfähigkeit des Vereines selbst herzustellen. Das ranghöchste, verbliebene, Vorstandsmitglied ist der am 17.06.2019 gewählte Kassenwart Maier und damit befugt eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen zur Wahl der offenen Posten im Vorstand. Dazu bedarf es keiner weiteren Unterschrift eines Vorstandsmitgliedes. Der Gesetzgeber hat festgelegt das die Mitgliederversammlung von dem 1. Vorsitzenden einberufen wird. Dies ist bei uns nicht mehr möglich. Nochmals das Registergericht Einzuschalten wäre der schlechteste Rat den ich geben kann. 

 

Der Auftrag sehr vieler Mitglieder ist nun erforderlich das der Kassenwart diese aMV einberufen soll. Also nochmals der Aufruf an die Mitglieder, die bisher passiv sind,  aktiv mitzuwirken mit der Zustimmung zur aMV.

 

Diese aMV ist vor November 2021 kaum möglich. Mit einigen Mitgliedern plane ich nun für Ende September eine Informationsveranstaltung über den VGR, seine Vergangenheit und die Zielsetzung für die Zukunft die enorm wichtig ist um in unserem Rechtsstaat aufzeigen das unser Rechtssystem schon lange nicht mehr das ist für das es nach außen scheint. 

 

Die Wahl des künftigen Vorstandes sollte nicht dem Zufall überlassen werde sondern gut vorbereitet werden mit geeigneten Mitgliedern die nicht nur "Sprüche" liefern. Meine Bereitschaft für den Vorsitz habe ich bekundet. Einige Zusagen zum Vorstandsamt liegen mir bereits vor. Es sind zu wenige für die bevorstehenden Aufgaben. Bitte weitere Meldungen an mich. Mit allen Bewerbern werden wir gemeinsam beraten und abstimmen wer für welchen Posten geeignet ist. 

 

Wir müssen jetzt zur Selbsthilfe übergehen.

Bericht 8.07.2021 von Karl-Heinz Schuchardt
Zum 30.06.2021 ist Herr Völkl zurückgetreten!!! Wie es jetzt mit meiner Anfechtungsklage weitergeht wird sich noch herausstellen. Aus meiner Sicht ist es wichtig für den Verein das festgestellt wird das Herr Völkl willkürlich und ohne Befugnis das Konto des VGR benutzt hat. Nur dann ist es möglich das der Verein Regressansprüche geltend machen kann. Zudem beabsichtige ich zu prüfen ob Ausgaben getätigt wurden die zuvor in einer Mitgliederversammlung genehmigt werden müssen.

 

Das Registergericht ist in der Vergangenheit seiner Aufgabe nicht gerecht geworden unseren Verein sofort wieder handlungsfähig zu gestalten wenn Eintragungshindernisse vorliegen. Warten wir also ab wie die Behörde nun auf meine Schreiben regiert. Die Einberufung einer aMV muss nun umgehend stattfinden.

 

Wie es weitergeht werde ich nun regelmäßig berichten.

Bericht 20.06.2021 von Karl-Heinz Schuchardt

 

Meine Anfechtungsklage gegen den VGR ist endlich zugestellt und der Beklagte Völkl muss zunächst den Nachweis erbringen das er befugt ist für den VGR zu handeln. Dazu benötigt er eine zweite Unterschrift.

 

Der anfängliche Versuch einer Richterin über den Streitwert die Klage zu beeinflussen ist gescheitert. Das Landgericht Frankfurt ist meiner Argumentation gefolgt das wir ein Ideal-Verein sind 1.1 der nur die Mitgliedsbeiträge als Einnahme hat und dementsprechend keinen hohen Wert darstellt wie ein Verein mit wirtschaftlichen Einnahmen. Zudem wurde festgestellt das die Richterin nicht befugt war diesen Streitwert zu hoch anzusetzen. Der Streitwert beträgt nun 1500 €. Die Richterin ist nicht mehr im Verfahren.

 

Meinem Antrag zur PKH wurde entsprochen mit der Begründung das meine Klage aussicht auf Erfolg hat.

 

Herr Völkl hat sich in seinem ganz eigen Stil mit meiner Vergangenheit beschäftigt und ist dabei auf einen Zeitungsartikel gestoßen der auf den ersten Blick etwas wiedergibt was tatsächlich falsch ist. Der damalige Rechtsanwalt von 4 Klägern war jetzt kurzfristig für den Beklagten Völkl tätig bis er meine Stellungnahme zu der üblen Rund-Mail des Herrn Völkl lesen konnte und nun wusste das ich nicht zu beeindrucken bin. Beide werde ich in vollem Umfang für ihr Handeln in die Verantwortung nehmen.

 

Den Beklagten für seine ständigen Lügen und seinem vereinsschädigenden Handeln.

 

Den Rechtsanwalt Markus Kaczenski wegen 6fachem Prozessbetrug im Jahre 2014 als er selbst durch Vortäuschung erines falschen Bestückes 6 Verfahren vor dem Landgericht Limburg zugunsten seiner Mandanten erfolgreich führte und keinen der handelnden Richter das einzige Beweisstück auf deren Inhalt hin überprüften. In diesem Falle mussten die Klagen abgewiesen werden.
 

In meiner Anfechtungsklage gegen den Beklagten habe ich bereits die Beweise hinterlegt der Fälschung von Unterlagen, falscher Angaben gegenüber dem Registergericht die ungeprüft akzeptiert wurden, Fälschung einer Unterschrift u.v.m.

 

Die Kanzlei ALEX, vertreten durch den Rechtsanwalt Markus Kaczenski hat offensichtlich das Mandat bereits niedergelgt und die neue Rechtsanwältin Adrian hat bereits im ersten Schriftsatz eine  falsche Angabe des Beklagten übernommen. Diese vielen Rechtsberatungen werden vom Vereinskonto bezahlt dessen Kontovollmacht durch Täuschung erlangt wurde. Dafür sprechen zwei Gründe: Die Sparkasse verweigert dazu die Aussage und die Rechtspflegerin verweigert eine schriftliche Aussage ob von ihr Kontovollmacht erteilt wurde.

 

Ich warte nun die erste offizielle der Stellungnahme des Beklagten ab und werde dann meine Klageschriften mit den Beweisen öffentlich machen damit die Mitglieder authendisch feststellen können welches Unwesen der Beklagte im Verein treibt. Leider muss ich feststellen das Frau Rechtspflegerin Schollmeyer eine Mitschuld trägt durch fehlende und falsche Handlungen. Verschiedene Klagepunkte und die Ladung als Zeugin werden dies bestätigen.

 

Es ist nicht mehr ausgeschlossen das ich mich mit einer Beschwerde gegen das Registergericht an das Hessische Justizministerium wende mit der Begründung das wir seit dem 17.06.2019 handlungsunfähig sind und das Registergericht seiner Aufgabe nicht nachgekommen ist und Verein sofort wieder handlungsfähig zu gestalten.

Am 10.01.2021 erhalte ich die Mitteilung das mein Antrag zu 2 (einstweilige Verfügung) vom Hauptsacheverfahren 32 C 38/21 abgetrennt und als Eilsache anhängig ist. Es wird daraufhingewiesen, dass es an einer Glaubhaftmachung des Anspruches feht. Ich erhalte 1 Woche Zeit zur Stellungnahme.

Bereits am 11.01.2021 antworte ich per Fax:

 

Fax 069 1367 8738                                  29 C 50/21 (21)

Sehr geehrter Herr Richter Faßbender,

ergänzend zu meinem Antrag auf e.V. erhalten Sie in der Anlage 1 die Beschreibung des Wahltages 29.08.2020 mit dem Ergebnis des 1. Vorsitzenden PD Dr. K.-P. Völkl und Stellvertreter Werner Heinzl.

Der 1. Vorsitzende wurde durch Blockwahl gewählt und entsprechend meiner Anfechtungsklage seine Eintragung nicht möglich.

Bereits 2019 wurde durch eine falsche Behauptung die Wahlen nicht eingetragen.

Entsprechend unserer Satzung ist eine Blockwahl nicht zulässig und zudem erfolgte keine Stichwahl zwischen Herrn Völkl und Frau Kern.

Anlage 2 dokumentiert den Wahltag 19.09.2020. Zu diesem hat Herr Völkl bereits eingeräumt das ich keine Einladung erhalten habe. Seine Vorgetragenen Gründe fehlen die Beweise. Es liegen bereits Stellungnahmen anwesender Mitglieder vor in der Anfechtungsklage, die diese Angaben widerlegen. Die vorsätzliche Nichteinladung führt, durch meine Anfechtung, zur Annullierung des Wahltages. Hier lässt das Gesetzt keinen Handlungsspielraum zu.

Im Ergebnis würde vorerst nur die Wahl des 2. Vorsitzenden Werner Heinzl zu klären sein im Verfahren 32 C 38/21 ob Wahlmanipulation vorliegt über die Vorlage der Stimmzettel.

Die beigefügte E-Mail von Frau Kaiser belegt das eine Vorstandssitzung durchgeführt wird. Bedenklich finde ich es auch das mit der Mitgliederliste sorglos umgegangen wird. Das Nichtmitglied Repp hatte als „Ordner“ eine Liste vor sich liegen in Lüdinghausen, das Mitglied Werner Heinzl hatte Kenntnis meines Beitrages (kleine Rente). Anlage 3

Anlage 4 belegt das bereits Vorstandssitzungen stattfinden.

 

Mein Antrag wurde am 17.01.2021 abgelehnt. Die Begründung entspricht der Absicht des Richters. Für seinen richterlichen Hinweis benötigt man die Fähigkeit Gedanken zu lesen und nun begründet er das ich seinem richterlichen Hinweis nicht nachgekommen bin.

Dafür habe ich nun eine Kostenrechnung erhalten und 50€ überwiesen.

 

Dagegen habe ich die sofortige Beschwerde eingelegt die vom Landgericht bearbeitet wird. Vom Landgericht erhalte ich Mitteilung das diese unzulässig ist weil der Beschwerdewert 600€ nicht übersteigt und demnach unzulässig ist.

 

Sehr geehrte Frau Richterin Dr. Jahn,

in meiner Rechtsauffassung ist es die Tat und das Ergebnis, was ich veröffentlichen werde zur Information an die Mitglieder. Die Sache selbst ist ohne Bedeutung und wird in der Anfechtungsklage restlos aufgeklärt.

Es gibt die gesetzlich vorgeschriebene Sorgfalts- und Aufklärungspflicht und nach dieser konnte der Richter ohne Vernehmung von Zeugen „einfach“ nur bei Google die Internetseite aufmachen, was im Übrigen heutzutage schon Kinder beherrschen und feststellen, dass nun schon der 2. nichteingetragene Vorstand versucht die Geschäfte im Verein zu übernehmen. In der Reihenfolge gesehen muss erst einmal die Rechtmäßigkeit der  Wahl vom 17.06.2019 festgestellt werden bevor es zur Beurteilung der zweiten Wahl kommt. Dafür ist das Registergericht verantwortlich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Vereinsregister Verordnung VRV.

Zwischenzeitlich ist sogar der nicht eingetragene Kassierer dabei Forderungen zu Stellen an den, am 17.06.2019 rechtmäßig gewählten Kassenwart Günter Maier, der 1.rangig das Vorrecht hat auf seine Wahl. Bestätig von Frau Rechtspflegerin Schollmeyer an Dr. K.-P. Völkl.

Ich selbst sehe das Handeln des Richters als Vorsatz an und mit dem juristischen Trick über den Streitwert einer Beschwerde vorzubeugen. Dies ändert aber nichts daran das ich nun Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen werde.

Leider muss ich immer wieder feststellen, wie wichtig es ist das es unseren Verein gibt, nur muss dieser Seriös geführt werden, um sich Gehör zu verschaffen. Dieses Ziel verfolge ich und dafür müssen die alten Seilschaften abgenabelt werden.

Hiermit ziehe ich meine Beschwerde zurück.

Bericht vom 19.06.2021 von Karl-Heinz Schuchardt

 

Auf Anregung eines Mitgliedes sollten wir gemeinsam eine Info-Veranstaltung in Frankfurt durchführen. Die Idee finde ich sehr gut um zu zeigen das unser Verein noch lebt.

 

Alle Mitglieder können daran mitwirken in konstruktiver Mitarbeit.

 

Haben Sie Vorschläge zur Durchführung?

 

Haben Sie Ideen welche Aufgaben der Verein gegenüber den Mitgliedern erfüllen sollte?

 

Möchten Sie einen Vortrag halten.

 

Wer ist bereit in einem Vorstand mitzuarbeiten mit Übernahme einer Aufgabe?

 

Wer könnte mitwirken an der Pressearbeit als Werbung für den Verein?

 

In Zusammenarbeit mit weiteren Mitgliedern würde ich diese Veranstaltung gerne durchführen.

 

Zeigen Sie Ihre Bereitschaft zum Mitwirken und beantworten Sie meinen Aufruf. Informieren Sie alle Mitglieder in Ihrem E-Mail-Verteiler.

 

Eine Zusammenfassung der eingehenden Schreiben wird die Tagesordnung bestimmen. Darüber wird eine Mitteilung folgen.

 

Ich hoffe auf eine rege Beteiligung im Sinne unseres Vereines mit positiven Anregung ohne negative Schlagzeilen.

 

Ihre Schreiben bitte ich bis Ende der Woche mir per E-Mail zuzustellen.

 

Karl-Heinz Schuchardt

-Kassenprüfer-

Distelfing

Das Chaos in diesem nicht eingetragenen Vorstand hat nun folgenden Stand erreicht:

 

1. Herr Völkl ist zerstritten mit Herrn Heinzl und Herrn Repp.
2. Der als Kasierer gewählte ist zwischenzeitlich zurückgetreten.
3. Herr Völkl hat diesen Rücktritt dem Registergericht nicht mitgeteilt.
4. Am 23.04.2020 hat er zu einer Vorstandssitzung eingeladen als 1. Vorsitzender und dazu Abfuhren hinnehmen müssen. 5. Herr Völkl bezeichnet sich weiterhin als 1. Vorsitzender obwohl es sich in seinem Falle um eine Neuwahl handelt und diese erst durch eine Eintragung im Registergericht bestätigt wird, vorher ist sein Handeln vom Gesetzgeber nicht gedeckt.
6. In Kürze erwarte ich Seine Stellungnahme zu meiner Anfechtungsklage mit der Ankündigung meiner Antwort darauf. 7. Alle drei Schriftsätze werde ich veröffentlichen. eine spannende Lektüre kann ich schon jetzt versprechen und es erübrigen sich die haltlosen Anschuldigungen und falschen Angaben dieses Protagonisten.

Elbtal, den 03.04.2021

 

Am 10.12.2020 habe ich Befangenheitsantrag gestellt wegen der vielen fach- und sachlich nicht nachvollziehbaren Angaben und Entscheidungen der Rechtspflegerin. Ebenso wegen der Unterlassung von Auskünften. Az.: VR 9646 Fall; 16

 

Am 30.12.2020 werde ich informiert das zwei Befangenheitsanträge vorliegen und ich erhalte Gelegenheit zur Stellungnahme des zweiten Befangenheitsantrages. Zuständig ist die Richterin am Amtsgericht Frau Dr. Kolonko.

 

Am 02.02.2020 erhalte ich die dienstliche Stellungnahme der Frau Rechtspflegerin Schollmeyer und erhalte Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12.02.2021. Die Erklärungen der Rechtspflegerin sind Lügen. Rechtlich betrachtet haben wir es mit einer vereidigten Person zu tun deren Angaben, ob schriftlich oder mündlich, an eidesstatt zu werten sind.

 

In meiner Anwort vom 07.02.2020 beschuldige ich diese als Lügnerin. Frau Richterin Dr. Kolonko informiere ich darüber das es sinnlos ist nähere Angaben zu machen da ihr die Hauptakte nicht vorliegt und sich beim Präsidenten des Oberlandesgerichtes befindet.  Die Absicht der Richterin bestand darin eine Entscheidung zu treffen obwohl die Hauptakte nicht vorliegt, also den Befangenheitsantrag ablehnen.

 

Am 01.03.2020 erfolgt Beschluss zur Ablehnung der Befangenheitsanträge.

 

Beteiligte:

 

1) Verein gegen Rechtsmissbrauch, Marderweg, 59348 Lüdighausen

Verfahrensbevollmächtigte: ALEX Rechtsanwälte Weimar Dr. Hilb Schmidt Zens

PartmbH, RA Kaczenski, Limburger Straße 36, 65555 Limburg-Offheim

 

2) Karl-Heinz Schuchardt, Dorfstraße 14, 65627 Elbtal-Dorchheim

 

3) Christian Z.,

 

hat das Amtsgericht Frankfurt am Main durch Richterin am Amtsgericht a.w.a.Ri. Dr. Kolonko am 01.03.2021 beschlossen:

 

Das Ablehnungsgesuch des Beteiligten zu 2) vom 10.12.2020 und das Ablehnungsgesuch des Beteiligten zu 3) - ohne Datum, eingegangen am 08.12.2020 - gegen Rechtspflegerin Schollmeyer werden für unbegründet erklärt.

 

Die inhaltliche Begründung ist, wie üblich, zugeschnitten auf den Beschluss. Dagegen habe ich Beschwerde eingelegt. Diese ist nun anhängig beim OLG Frankfurt.

 

Was mir auffällt ist das zu dem Beteiligten zu 1. keine Angaben erfolgen und mir dazu auch kein Schriftsatz zur Stellungnahme vorliegt wie zu dem Beteiligten zu 3. Feststellen kann ich aber das eine neue Kanzlei eingeschaltet ist von Herr Völkl nachdem alle vorherigen Rechtsbeistände das Mandat niedergelegt haben.

 

Ich warte nun auf die Auskunft wieso es eine Beteiligte Partei 1 gibt und mir deren Schriftsatz nicht ebenfalls vorlegt wurde zur Stellungnahme.

 

Persönlich habe ich großes Interesse an dieser Kanzlei und dem Rechtsanwalt.

 

 

Zu meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 01.12.2020 liegt mir leider noch keine Antwort

vor. Werde darüber berichten da es bereits die 3. Dienstaufsichtsbeschwerde ist und sich an dem Verhalten der Rechtspflegerin nichts geändert hat. Meine neuesten Erkenntnisse aber vorab:

Der Rechtspflegerin sind die beiden Protokolle des ehemaligen 2. Vorsitzenden vom 21.06. und 28.06. bekannt  seit Anfang Oktober 2019. Am 27.09.2019 wurde die Anmeldung der MV vom 17.06.2019 von dem 2. Vorsitzenden und der Schriftführerin beurkundet eingereicht. Das Protokoll mit Erstellungsdatumdatum 21.06.2019 wurde von dem Restvorstand nicht beurkundet eingereicht. Mit Schreiben vom 17.10.2019 werden "nicht burkundete Unterlagen" dem Beisitzer Völkl zurückgesandt und dieser wird aufgefordert ein berichtigtes Protokoll einzureichen. Nach meiner Information hat der Beisitzer nicht informiert das ein berichtigtes Protokoll zu erstellen ist. In diesem Falle wäre es vielleicht aufgefallen das bei der Anmeldung nicht das aufgeführte Protokoll vom 21.06.2019 eingereicht wurde sondern das abgeändert vom 28.06.2019, das sonst niemandem bekannt war. Der Rechtspflegerin werfe ich nun vor das diese mich monatelang recherschieren läßt zu meinen vorgetragenen Vermutungen die ihr längst bekannt waren. Im November tritt der 2. Vorsitzende zurück. Diesen musste sie daraufhinweisen das es 2 unterschiedliche Protkoll gibt und diesen auffordern eine korrekte Ausführung einzureichen. Darin sehe ich eine "verantwortungsbewußte" Erledigung in Aufgabe entsprechend den Vorschriften der "Vereinsregisterverordnung".  

Aus heutiger Sicht habe ich kein Verständnis mehr zu der Art und Weise wie diese ihre Verantwortung gegenüber ihrem Beruf und unserem Verein ausgeübt hat.

Eltal, den 04.04.2021

 

Am 01.03.2020 erhalte ich folgendes Schreiben der Richterin Dr. Kolonko:

Handelsregistersache Verein gegen Rechtsmissbrauch

(richtig Vereinsregistersache)

 

Sehr geehrter Herr Schuchardt,

in der o.g. Sache erhalten Sie beiliegende Beschlussausfertigung. (Beschluss Befangenmheitsantrag vom 01.03.2020)

 

Um in der Sache selbst (Herstellung Handlungsfähigkeit des Vereins) zu einem Ergebnis zu kommen und Verzögerungen durch Verfolgung weiterer Verfahren und Rechtsmittel entgegenzuwirken, regt das Gericht an, dass die Beteiligten sich auf auf zwei bisher nicht an den Verfahren persönlich beteiligt - nach Möglichkeit im Vereinsrecht sachkundige - Personen als Übergangsvorstand einigen und diesen die kommissarische Leitung des Verein bis zum Abschluss einer Vorstandswahl übertragen.

Alternativ kommt in Betracht, ein Güterichterverfahren (Mediation) beim hiesigen Amtsgericht durchzuführen, § 36n Abs. 5 FamFG.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kolonko

Richterin am Amtsgericht.

 

Im Klartext erwartet man nun von mir das bisherige vereinsschädigende Verhalten des Herr Völkl zu akzeptieren und mit diesem zusammen 2 Personen zu benennen die bisher nicht an den Verfahren beteiligt waren.

 

Meine ständige Überarbeitung der Vorgänge ab 2019 und neuer Erkenntnisse ergeben nun einen beschämenden Sachverhalt für die Rechtspflegerin Schollmeyer und aller beteiligten  Entscheidungsträger der vielen Verfahren.

 

Die nachfolgenden Angaben sind mit Dokumenten belegt die sich in meinem Besitz befinden:

 

Der ehemalige 2. Vorsitzende hat am 21.06.2019 als Protokollführer das Protokoll der MV vom 17.06.2019 erstellt und dieses an wenige Mitglieder per E-Mail weitergeleitet.

 

Bei der Beerdigung von H.T. erfahre ich von einem Vorstandsmitglied das meine Wahl nicht dem Registergericht gemeldet wurde.  Eine entsprechende Korrektur habe ich vom Vorstand gefordert.

 

Am Montag, den 07.10.2019 bin ich erstmals im Registergericht und nehme Akteneinsicht vor. Die, am 27.09.2019, eingereichten Unterlagen des 2. Vorsitzenden und der Schriftführerin weichen von den tatsächlichen Geschehnissen ab, u.a. wurde meine Wahl als Kassenprüffer nicht dokumentiert. Es lag auch noch nicht die geforderte Korrektur des Vorstandes vor.

 

Am 09.102019 erhalte ich von einem Mitglied die Information das ich im Protokoll als Kassenprüfer aufgeführt bin. Damals nahm ich an das es sich nun um das korrigierte Protokoll handelt.

 

Am 17.10.2019 erfolgt ein Schreiben der Rechtspflegerin an den Beisitzer Völkl.. Aus dem Schreiben geht hervor das die Anmeldung der Vorstandsänderungen zunächst zurückgestellt wird. Diese fordert ein berichtigtes Protokoll ohne näher zu bezeichnen was berichtigt oder ergänzt werden soll. Eine beglaubigte Abschrift Ihrer Anmeldung erhalten Sie anliegend zurück. Damit ist in der Akte nicht mehr feststellbar was eingereicht wurde.

Der Inhalt dieses Schreibens wird dem Vorstand nicht mitgeteilt

 

An diesem Tage erhalte ich eine Kopie der eingereichten Protokolle. Aufgrund falscher Angaben fordere ich die Rechtspflegerin auf die falsche Angabe der Blockwahl aufzuklären.

 

Heute steht zweiflsfrei fest das Anfang Oktober 2019 die Rechtspflegerin das Protokoll vom 21.06.2019 und das veränderte vom 28.06.2019 kannte und darüber den Vorstand nicht korrekt unterrichtet hat. Die Rechtspflegerin durfte den Rücktritt des 2. Vorsitzenden nicht akzeptieren ohne vorher die zwei unterschiedlichen Protokolle aufzuklären. Frau Schollmeyer kann von mir nicht mehr erwarten das ich Rücksicht nehme zu ihrem Versagen und dem Versagen der Gerichte denn dieser Sachverhalt wird jeder Amtsperson bekannt die sich die Mühe macht die Akten zu studieren.