Aktuelles

24.10.2023  K.H.S.

Seit dem letzten Bericht ist vieles Geschehen. Beschlüsse des Registergerichtes Frankfurt, Beschluss des OLG Frankfurt im März, weitere Beschlüsse des Registergerichtes und weitere Beschlüsse des OLG und nun stehen wir wieder am Anfang wie im Herbst 2019.  Das OLG hat nun festgestellt das die Einladung des vom OLG bestellten Notvorstandes W. Jung zur Ungültigkeit der Wahlen führt. Als 1. Vorsitzender ist meine Einladung zur aMV am 08.10.2022 ungültig und dementsprechend auch die Wahlen. Da ich diesen Werdegang vermutet habe konnte ich auch Vorbereitungen treffen für den weiteren Rechtsweg. Meine Beschwerden habe ich als Mitglied geführt! Nun ist eine Rechtsbeschwerde anhängig beim Bundesgerichtshof gegen 3 Beschlüsse des OLG Frankfurt mit der Begründung: Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt mit namentlicher Benennung. Diese 3 Beschlüsse entsprechen inhaltlich nicht den wahren Begebenheiten. Mein rechtliches Gehör nach Art. 103 GG wurde verletzt obwohl ich zum wiederholten Male in den Verfahren darauf hingewiesen habe das ein gerechten Beschluss nur möglich ist im Rahmen meiner Anhörung. Dies wurde missachtet. Als Beweise habe ich weitere 4 Beschlüsse des OLG benannt und es liegt mir die Information vor das über 2.300 Dokumente sich beim BGH befinden. Der BGH hat nun die Möglichkeit alle Ereignisse seit Herbst 2019 im Zusammenhang beurteilen zu können. Dem BGH bietet sich die Möglichkeit zu beurteilen ob es im Sinne seiner höchstrichterlichen Rechtsprechung ist das alle meine Dienstaufsichtsbeschwerden und Befangenheitsanträge mit dem Zauberwort "richterliche Unabhängigkeit" abgelehnt wurden was in meinen Augen Rechtsbeugung ist. Vergleicht man die einzelnen Beschlüsse mit deren widersprüchlichen Begründungen komme ich mir vor wie in einem Irrenhaus. 

Seit  März 2023 konnte ich erreichen das wir jeden 1. Montag im Saalbau Gallus, Frankenallee 111, Frakfurt Mitgliedertreffen durchführen zu denen auch Nichtmitglieder eingeladen sind. Es ist der Anfang. Durch die Nichteintragung der Wahlen im Vereinsregister gibt es auch keine Kontovollmacht und es muss alles privat finanziert werden.  

Beim Registergericht liegt nun mein Antrag vor auf Bestellung eines Notvorstandes mit namentlicher Benennung von Mitgliedern den man vorerst aussetzt weil meine Rechtsbeschwerde beim BGH anhängig ist. Entweder folgt der BGH meinem Antrag die Wahlen vom 30.04.2022 für gültig zu erklären weil keine Anfechtungsklage vorliegt und sich somit kein Rechtsgrund ergibt oder ich muss abwarten bis die Rechtsbeschwerde abgeschlossen ist mit den Missständen in den Gerichten.

  

Am 15.12.2022 um 11 Uhr findet im Landgericht Frankenthal ein Strafprozess statt gegen unser Mitglied, Karin Hurrle, an dem ich teilnehmen werde.  3-4 Mitglieder könnten mitfahren.  Meine Fahrstrecke ist A3 Limburg-Mönchhofdreieck-Darmstadt-Frankenthal. Wer an der Autobahn zusteigen kann ist eingeladen. Unser Mitglied Karin würde sich über eine Vielzahl von Prozessbeobachtern freuen. Das Kamerateam von Heinz Fassbender ist ebenfalls vor Ort. In der Sache geht es um 9 Strafanzeigen von Staatsanwaltschaften mit 9 Strafverfahren der Gerichte im Zeitraum 2016-2020. Den Unterlagen entnehme ich das die Begründungen der jeweiligen Sachbearbeiter*innen in diesen Verfahren nicht den persönlichen Erlebnissen unseres Mitgliedes entsprechen und bisher nur Belastungszeugen von den Personen in schwarzen Roben benannt und gehört wurden. Es ist nicht auszuschließen das die Absicht besteht eine unbequeme Kritikerin in diesem Termin strafrechtlich zu belangen. Es müsste  eine umfangreiche Beweisführung der Beteiligten zur Wahrheitsfindung erfolgen. Eine spannende Geschichte in Bezug auf die Ermittlungstätigkeiten in der Justiz mit den vielen Fehlerquellen, die vielen unserer Mitglieder als Justizgeschädigte bestens bekannt sind. Mit Eurer Anwesenheit könnten wir unserem Mitglied helfen, denn viele Beobachter werden auch das Gericht beeindrucken, das nur einen "leeren" Sitzungssaal kennt. Als Vorsitzender würde ich mich auf eine Rege Beteiligung freuen.

Es wäre der Beginn den Zusammenhalt in unserer gemeinsamen Sache öffentlich zu zeigen.

Karl-Heinz Schuchardt

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28.11.2022 K.H.S.

Die Mitgliederversammlung konnte geordnet durchgeführt werden und ein neuer Vorstand wurde gewählt. Die Vorstandswahlen ergaben folgendes Ergebnis:

1. Vorsitzender Karl-Heinz Schuchardt, Elbtal; Stellvertreter Catharina Kordonia, Stuttgart; Kassier Günter Maier, Reutlingen; Schriftführer -kein Mitglied hat sich gemeldet-, Beisitzer Patricia Hudy, Frankfurt;  Dr. Karin Kaiser, Heikendorf und Christine Kern, Giesenhausen. Wer nun glaubt das endlich gehandelt werden kann, den muss ich enttäuschen. Die Eintragung kann nicht erfolgen, nach Mitteilung des Registergerichtes, weil die Klage eines Mitgliedes anhänig ist. Den Namen des Mitgliedes habe ich angefordert. Den Mitgliedern bleibt es überlassen selbst aktiv zu werden und sich an dieses Mitglied zu wenden, denn darin sehe ich nur der Vorsatz unseren Verein in die Insolvenz zu treiben. Wir müssen uns also weiterhin in Geduld üben.

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05.10.2022 K.H.S.

Am Samstag, den 08.10.2022 findet unsere Mitgliederversammlung 2022 im Saalbau Bornheim, Bertha-Pappenheim-Raum,

Arnburger Str. 23, 60385 Frankfurt am Main statt. 12:00-16:00 Uhr.

 

Aufgabe und Zweck der letzten außerordentlichen Mitgliederversammlung am 30.04.2022 war es die Handlungsfähigkeit des VgR

herzustellen. Wie allen bekannt ist sind die Wahlen vom 17.06.2019 nicht eingetragen worden wegen falsche Daten in den Anmelde-

unterlagen durch den ehemaligen 2. Vorsitzenden und die Schriftführerin. Die Wahlen 2020 durch den Notvorstand Dr. Völkel wurden

ebenfalls nicht eingetragen wegen Fälschung der Protokolle. Der Antrag durch den Vorstand 2019 an das Registergericht ist der Aus-

löser für eine Entwicklung die zu unvorhersehenden Ereignissen führte mit vereinsschädigendem Verhalten einzelner Mitglieder und 

Missständen in den Gerichten. Aufgrund der vielen Anrufe zu dem Ablauf und zur Vorbeugung gegen Anfechtungsversuche von

Mitgliedern bitte ich folgendes zu beachten:

 

Die TOP (Tagesordnungspunkte) werden exakt eingehalten. Abweichungen davon sind nicht möglich nach der geltenden Rechts-

sprechung des BGH. Bei Störungen zum Ablauf kann der Versammlungsleiter dieses Mitglied ausschlißen. Anträge können nicht

gestellt  werden.

 

Um den Fragen der Mitglieder gerecht zu werden erfolgt unter TOP 5 mein Bericht zu meinen Erlebnissen und meiner Recherchearbeit.

Dieser Bericht stelle ich vorab zur Verfügung und stehe nach den Wahlen für Fragen zur Verfügung. Nicht während der Wahlen.

 

Mein Bericht:

Seit dem 17.06.2019 sind wir handlungsunfähig. Der Grund dafür ist:

1. Die Anmeldung der Wahlen sind nicht sofort umgesetzt worden durch den verstorbenen Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter.

2 Der 2. Vorsitzende und die Schriftführerin reichen die Anmeldung erst am 04.10.2019 mit absichtlichen Fehlern ein die zur Nichteintragung im Vereinsregiste führen. Im

beurkundeten Teil 1 der Anmeldung werden falsche Geburtsdaten und falsche postalische Anschriften angegeben und beurkundet. Eine Korrektur durch die Einreicher war möglich, wurde aber nicht wahrgenommen. Eine Aufforderung zur Korrektur durch das Registergericht blieb aus. Teil 2 ist das Sitzungsprotokoll der MV in dem die Wahl des Kassenprüfers mit Vorsatz nicht dokumentiert ist und eine Blockwahl der 3 Beisitzer dokumentiert die so nicht stattgefunden hat. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt bezeichnet Teil 1 als Irrtum und Teil 2 als schriftliche Lüge. Der Grund dafür dürfte die Beteilung der Rechtspflegerin sein, deren Handlung nach meinem Wissensstand auch nach dem StGB beurteilt werden kann. Der 2. Vorsitzende tritt zurück und erreicht damit vorerst das Ziel der Handlungsunfähigkeit des Vorstandes im Außenverhältnis. Was die Vorstandsmitglieder nicht wussten das sie befugt sind eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen um die fehlenden Positionen im Vorstand neu wählen zulassen.

3. Es wurde ein Antrag bei Gericht gestellt zur Bestellung eines Notvorstandes und fortan waren wir auf die Gericht angewiesen und in derem Machtbereich, der bis zum 30.04.2022 dauerte. Am 17.11.2019 wird der Beisitzer Dr. K.P. Völkl zurm Notvorstand bestellt mit Zustimmung der Vorstandsmitglieder. Was nun Folgte ist nichtnachvollziehbar und endete am 30.06.2021 mit seinem Rücktritt. Mit 2 Vasallen wurde ein Beisitzer aus dem Vorstand "entfernt", der gewählte Kassierer auf übelste Art und Weise Verleumdet und meiner Einschaltung als Kassenprüfer kam ich an die Rheihe. Unbeeindruckt verfolgte ich das Ziel dieses vereinsschädigende Verhalten gegen

Mitglieder zu dokumentieren und gegen die Wahlen 2020 eine Anfechtungsklage zu führen. Im Ergebnis ist nun ein Ermittlungsverfahren anhänig wegen Urkundenfälschung gegen den zurückgetretenen Vorsitzenden, Stellvertreter und Restvorstand, die davon Kenntnis haben und dies Dulden um sich als Vorstandsmitglieder bezeichnen zu können.

Die Erweiterung meiner Anzeige erfolgte nun wegen dem Verdacht eines Subventionsbetruges. Die Bezirksregierung Münster hat auf Antrag ungeprüft über 4.000,00 € dem VgR überwiesen wegen "wirtschaftlicher Verluste für die Monate Juni, Juli, August 2020. Wir haben keine wirtschaftlichen Verluste, wir sind ein Verein gem. § 21 BGB ohne wirtschaftliche Einnahmen. In diesem Zusammenhang musste ich, mit Zustimmung der Vorstandsmitglieder eine Beisitzerin suspendieren da dieser Antrag von ihrem Steuerbüro gestellt wurde. Ein paar Zahlen zu dem Notvorstand und 1. Vorsitzenden: über 8.000,00 € an Rechtsanwälte, 5.000,00 € Einlagerungskosten Spedition Pepp, 1.600,00 € Sicherheitsdienst Wahel in Lüdinghausen, zusammen 14.600,00 € und wahrscheinlich die Rückzahlung der Corona Überbrückungshilfe in Höhe von 4.100,00 €. Die Weigerung der Herausgabe der Vereinsunterlagen wird noch weitere unnötige Kosten zur Folge haben.

4. Am 01.11.2021 wurde durch das OLG ein Notvorstand bestellt, ein gerichtsbekannter "Neutraler", Fachmann. Dessen handelt sorgte für viel Verwirrung bei den Mitgliedern , dauerte 5 Monate um eine aMV einzuberufen und endete mit einer Kostennot von 6.000,00 €. Für diese Beträge habe ich und die Mitglieder unseren Beitrag nicht vorgesehen.

 

Mit den Wahlen vom 30.04.2022 habe ich die Verantwortung übernommen und das Registergericht ausgeschaltet indem der Vorstand das Handeln übernommen haben bevor wir in anderen Personen in die Insolvenz getrieben werden und dann liegt es nicht mehr in unserer Hand.

 

Ollten sich Mitglieder zur Wahl zur Verfügung stellen gegen die ein Ermittlungsverfahren anhängig muss ich dies bekanntgeben. Mein Hinweis an die Mitglieder die vereinsschädigendes Verhalten praktiziert haben.

 

Lasst uns die Wahlen zügig durchführen und einen Verein schaffen in dem sich solche Zustände nicht wiederhölen und mit seriösem Handeln die Missstände in der Justiz aufzuzeigen, unseren Mitgliedern helfen in deren schwieriger Situation mit der Justiz und den Anwälten. Erfolg können wir nur haben indem wir gemeinschaftliches Handeln dokumentieren.

 

Unter TOP 5 bewerbe ich mich 1ls 1. Vorsitzender

Meine Ziele sind:

In unserem Verein dürfen sich die Zustände nicht wiederholen wie in der Vergangenheit und Mitglieder, die andere diffamieren und beleidigen werden vom Vorstand sofort ausgeschlossen. Verein bedeutet für mich gegenseitiger Respekt, kennenlernen, Ziele zu diskutieren und verwirklichen. Das oberste Ziel ist in der Satzung verankert und besagt zu helfen, zu beraten, Missstände öffentlich zu machen und dabei sollten auch die Mitglieder mitwirken im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

 

                                                               Unsere Justiz produziert jeden Tag "Justizgeschädigte".

 

Diese gilt es zu motivieren unserem Verein beizutreten. Was sich daraus entwickelt kann grenzenlos sein. Die steigenden Mitgliedsbeiträge und Spenden können langfristig dazu führen dass wir eine Rechtsberatung mit Juristen aufbauen die nicht an die "Zwänge" in diesem Rechtssystem gebunden sind. Mandanten werden diesen genügt vermitteln können.

 

1. Die monatlichen Versammlungen in Frankfurt, Diez und Düsseldorf werden wieder aufgenommen mit Diskussion der Mitglieder. Eine spätere Zusammenfassung der Fälle wird auf unserer Website veröffentlich. Vorträge von Rechtsanwälten*innen, Richtern*innen wie in der Vergangenheit bringen den Mitgliedern nichts.

 

2. Erweiterung der Versammlungen  Bundesweit wenn dies die Mitgliederzahl ermöglicht und sich Mitglieder bereiterklären diese zu Leiter mit Unterstützung des Vorstandes.

 

3. Einrichtung einer Homepage die alle Möglichkeiten eröffnet die wir benötigen zur Öffenlichkeitsarbeit, Kominikation mit Mitgliedern mit iT-Spezialisten.

 

4. Eine Satzung in Absprache mit dem Finanzamt um die "Gemeinnützigkeit" zu erhalten. Damit können wir Spendenquittungen ausstellen für ehrenamtliche Mitarbeiter und Sponsoren.

 

5. Die Wahlen sollten gründsätzlich alle 3 Jahre am Stammsitz in Frankfurt bleiben. In den Beiden Jahren dazwischen können diese in anderen Städten durchgeführt werden.

 

6. Es wird keine Allengänge mehr geben des Vorstandes der die Mitglieder nachträglich informiert. Die Erfahrungen aus den monatlichen Diskussionsabenden, Vorschläge der Mitglieder und des Vorstandes werden gebündelt als TOP in der Mitgliederversammlung beschlossen und vom Vorstand ausgeführt.

 

7. Prozessbeobachtung. Einfach aber Wirkungsvoll. Teste ich im Moment.

 

8. Lt. Satzung findet die jährliche Mitgliederversammlung im I. Quartal statt. Somit hat der neue Vorstand Zeit bis Januar/Februar 2023 alle diese Ideen und Vorschläge umzusetzen, den Mitgliedern mit TOP vorzutragen und darüber zu beschließen. Das nenne ich gemeinsam handeln.

 

9. Aufgrund meines Alters ist es mein Ziel junge Leute zu gewinnen, einzuarbeiten und so die Zukunft des Vereins zu sichern.

 

Es ist eine gewaltige Aufnahme mich mich, den Vorstand, viele ehrenamtliche Helfer und dazu ist die Geduld der Mitglieder nötig. Das Wort "muss" sollte nicht gebraucht werden. Auf Sportvereine bezogen spielen wir in der Kreisklasse und es ist ein weiter Weg bis in die Bundeslige, was für uns nicht unmöglich ist.

Dann werden wir auch gehört.

 

Karl-Heinz Schuchardt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      

 

06.09.2022 KHS

Liebe Mitglieder und Bürger*innen,

Der Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V. wurde 1989 gegründet mit dem Ziel Missstände aufzudecken

und seinen Mitgliedern zu helfen. Seit 2019 ist unser Verein handlungsunfähig durch den plötzlichen Tod

des 1. Vorsitzenden und dem Rücktritt des Stellvertreters. In der am 30.04.2022 erfolgten außerordentlichen

Mitgliederversammlung durch den gerichtsbestellten Notvorstand W. Jung wurden Fehler eingebaut mit

dem Ziel weiterhin im Amt des Notvorstandes zu bleiben was gleichbedeutend wäre mit der Insolvenz

unseres Vereines.

Am 30.04.2022 wurde ein Vorstand gewählt der nicht im Vereinsregister eingetragen werden kann wegen

Fehler in der Durchführung. Zunächst bedeutet dies das wir befugt sind zu Handeln in inneren Angelegen-

heiten. Die Fehlende Eintragung im Vereinsregister hat zudem den Nachteil das wir keine Kontovollmacht

bei der Bank erhalten und dementsprechend alles vorfinanzieren müssen. Die Wahlen in Lüdinghausen

vom 30.08.2022 und 19.08.2022 durch den Notvorstand Völkl wurden nicht eingetragen und nun die Wahlen

vom 30.04.2022.

Meine Anfechtungsklage gegen die Wahlen im Jahr 2020 haben zur Folge das am 31. Oktober 2022

Terminsladung erfolgt ist im Amtsgericht Frankfurt, 12:00Uhr, Gerichtsstaße 2, 90 Geb. B. Wer sich dafür

interessiert ist herzlichst eingeladen.

Den Fehler ein weiteres Mal ein Notvorstand bei Gericht zu beantragen, wird nicht passieren. Diese Beiden außerordentlichen

Mitgliederversammlungen erfolgten ausschließlich mit dem Ziel die offenen Posten im Vorstand zu besetzten. Nun haben wir

eingeladen zu der regulären Mitgliederversammlung 2022 mit Wahlen.

Für diese Wahlen habe ich mich entschlossen als 1. Vorsitzender zu kandidieren und die in der Satzung vorgesehenen Ziele

umzusetzen.

 

Was sind meine Ziele:

1. Den Kontakt zu und unter den Mitgliedern zu fördern.

2. Versammlungsabende zum Erfahrungsaustausch.

3. Vernetzung der Mitglieder in der gleichen Rechtsangelegenheit.

4. Rechtsberatung und Erfahrungsaustausch innerhalb des Vereines.

5. Berichterstattung über Missstände auf unserer Website.

6. Der Politik Vorschläge zu unterbreiten zur Behebung von Missständen.

 

Zu 1. Feststellen konnte ich bisher das es nur wenige Kontakte gibt zwischen den Mitgliedern und so gut wie kein Mitglied die Geschehnisse im Verein kennt obwohl viel zu erfahren ist wenn man im Registergericht Frankfurt die Vereinsakte VR 9646 einsieht, wozu jeder berechtigt ist.

 

Zu 2. Die bisherige Praxis der Mitgliederversammlungen durch den verstorbenen Vorsitzenden waren Vortragsabende ohne die Möglichkeit zu Diskussionen. Dies wird sich ändern indem über Fälle der Mitglieder diskutiert wird. Dies steigert das eigene Wissen und bietet die Möglichkeit Rechtsanwälte*innen aufzuzeigen, wie zu Handeln ist. Die Einführung von Vortragsabenden in Frankfurt, Diez und Düsseldorf würde ich übernehmen. Eine Erweiterung auf weitere Standorte ist vorgesehen. Für die Leitung dieser Vertragsabende werden ehrenamtliche Mitglieder gesucht.

 

Zu 3.Die Vernetzung der Mitglieder zum Kennenlernen und gegenseitigem Erfahrungsaustausch ist unabdingbar zum Funktionieren des Vereins. Die vergangenen Jahre haben gezeigt das die Unkenntnis in der Sache nur zu irritierenden Handlungen und Kommentaren geführt hat. Vernetzung der Mitglieder in der gleichen Rechtssache. Damit erfahren wir bundesweit die unterschiedliche Arbeitsweise der Gerichte.

 

Zu 4. Die verbotene Rechtsberatung bezieht sich auf Beratung gegen Gebühr. Innerhalb des Vereins können wir es Rechtsberatung oder Erfahrungsaustausch und ist nicht verboten. Letztlich muss das Mitglied bei Gericht sich selbst vertreten oder einen Prozessbevollmächtigten beauftragen.

 

Zu 5. Regelmäßige Berichterstattung über die Vorgänge im Verein. Berichterstattung zu Missständen im Rechtssystem. Beiträge von Mitgliedern. Informationsschreiben an die Medien.

 

Zu 6. Der Politik Missstände aufzeigen und Verbesserungsvorschläge unterbreiten.

 

35 Jahre Recherchearbeit

Der vielfache Wunsch von Mitgliedern zur Prozessbeobachtung löst nicht das Problem wie diese zu erfolgen hat. Das Verfolgen eines Termins zu unbekannten Themen ist später in einer Befragung nicht mehr korrekt zu schildern. Was folgt wären unterschiedliche Aussagen zum gleichen Thema. Dies führt nicht zum Erfolg.

Mein Vorschlag: Der Verfahrensbeteiligt erstellt eine Liste über wichtige, zu klärende Sachverhalte die zur Aufklärung erforderlich sind. Diese Liste erhält jeder Prozessbeobachter und muss nur ankreuzen "ja" oder "nein". Erfolgt keine Aufklärung durch das Gericht ist dies angreifbar. Steht im Sitzungsprotokoll "die Sach- und Rechtslage" wurde ausgiebig erörtert besteht nun die Möglichkeit das aufzuklären über die Ja und Nein stimmen. Daraus ergeben sich im Anschluss mehrere rechtliche Schritte gegen das Gericht.

 

Fall 1:

Sie haben einen Beschluss oder Urteil in dem ihre persönlichen Erlebnisse anders dargestellt und begründet werden! Ihr Anwalt wird antworten: Das liegt im Ermessen des Gerichtes. Überprüft man die Akte wird sich herausstellen das der Anwalt nur einen Teil der Angaben an das Gericht weitergegeben hat und somit das Gericht nicht die ganze Wahrheit kennt. Die gilt auch für den Anwalt der Gegen-

Seite. Mit diesem unvollständigen Angaben muss sich das Gericht befassen und eine Endscheidung fällen die dann über den Klüngelkram mit den Anwälten erledigt wird. Wegen der richterlichen Unabhängigkeit und der freien Beweiswürdigung  geraten Sie in einen Verfahrens- Strudel der bis zur Existenzvernichtung führen kann. Die eigentliche Fehlerquelle ist der Prozessbevollmächtigte und die Gerichte machen keine Fehler. Würde der Prozessbevollmächtigte seine Fehler zugeben was zu einem Fehlurteil führte und unser gesamtes Rechtssystem würde zusammenbrechen.

 

Fall 2: Sie haben einen Termin mit Anwaltspflicht. Im Verfahren hat der Anwalt aus unbekannten Gründen Beweismaterial nicht bei Gericht eingereicht. Sie weisen daraufhin dies nachzuholen. Für den Anwalt ein rechtliches Problem denn er ist verpflichtet dies immer sofort zu erledigen. Er legt nun sein Mandat nieder und erscheint nicht im Termin. Es ergeht ein Versäumnisurteil. Listet man die Ereignisse chronologisch auf hat der Anwalt "Parteiverrat" begangen durch das zurückhalten von Beweismaterial und das Nichterscheinen im Termin. Dem Gericht ist dieser Sachverhalt bekannt und auch die strafrechtliche Seite. Nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht nun die Möglichkeit das Verfahren auszusetzen und die Akte der Staatsanwaltschaft zu übergeben. Diese Möglichkeit wird nicht genutzt. Das Gericht ist nun die Beteiligte eines möglichen Parteiverrates.

Beispiele dieser Art kann ich Dutzende liefern mit eigenen Erleben.  Es gibt sehr viel zu tun, um Veränderungen durchzusetzen und dies kann nur funktionieren wenn das einzelne Mitglied nicht nur an sich selbst denkt und Forderungen an den Vorstand stellt und nicht mithilft diese Zustände zu bekämpfen. Viele "Hilferufe kommen zu spät aber mit gemeinschaftlichem Handeln können wir dazu beitragen das andere nicht in diese Tretmühle Justiz geraten.

Eine regelmäßige Berichterstattung auf der Website und die Weiterleitung an die Medien ist mein Ziel. Für diese und weitere Ziele sind viele ehrenamtliche Mitglieder erforderlich. Ein siebenköpfiger Vorstand kann dies nicht bewältigen. Wer bereit ist bei diesem Mammutprogramm mitzuwirken der sollte sich bei mir melden.

Ein weiteres Ziel ist die Gemeinnützigkeit. Diese wurde vom Finanzamt Anfangs zugesprochen und später aberkannt. Der Grund dafür liegt in den Steuererklärungen aus denen hervor geht das die Mitgliedsbeiträge zweckentfremdend verwendet wurden.

Diesem Rechtssystem einen Denkzettel nach dem anderen zu verpassen, sollte Ansporn genug sein für alle im Verein, ob aktives oder passives Mitglied, alle sind nötig.

Wenn der Wille und Wunsch nach Veränderungen vorliegt dann kommen Sie in die Mitgliederversammlung am 08.10.2022 und beweisen durch zahlreiches Erscheinen ein positives Bild unseres Vereines nach außen. Medien sind eingeladen.

Und nun etwas in eigener Sache: Ich habe vor 35 Jahren meinen Entschluss gefasst eine Recherchearbeit dieses Rechtssystems bis ins Rentenalter durchzuführen und in dieser Zeit jede Ungerechtigkeit durch die Staatsgewalt mit Verfahren belegt. Es gibt die wildesten Spekulationen und Vorwürfe auf die ich grundsätzlich reagieren werde. Seit es aber auch den Verein betrifft musste ich handeln und gegen Thomas Repp mit seiner Website eine Strafanzeige aufgegeben habe in vorheriger Absprache mit der hiesigen Polizei über mehr als 100 Beleidigungspunkte in der dieser seine behaupteten Dokumente und Zeugen vorzulegen hat die es selbstverständlich nicht gibt. In einem Verein ist es nicht üblich die persönlichen Hintergründe des Mitgliedes in den Vordergrund zu rücken sondern was dieses Mitglied für den Verein tut.

1987 erlebte ich ein Verfahren das von einem Richter geleitet wurde, der ein persönliches Motiv hatte zu meiner Person, eine junge Staatsanwältin die alles zuließ und einen Strafverteidiger der nichts tat. Später habe ich erfahren das gegen diesen zu diesem Zeitpunkt ein Strafverfahren wegen Erpressung anhängig war das 1/2 Jahr nach meinem Prozess eingestellt wurde. Die Strafe die damals verhängt wurde, war fast doppelt so hoch wie im Gesetz vorgesehen und das festgehaltene Persönlichkeit falsch.

1990 habe ich Anzeige gegen den Strafverteidiger gestellt bei der im Prozess beteiligten Staatsanwältin der längst bekannt war ganz üble Umstände vorlagen. Diese hat die Anzeige angenommen, obwohl dieser Strafverteidiger mittlerweile Landrat war und somit der Vorgesetzte mit der Erklärung das Sie in Kürze versetzt wird. Mit einer Zahlung von 3000,00 DM wurde das Verfahren eingestellt. 1999 wurde ich in meinem Heimatort als 1. Vorsitzender im Sportverein gewählt und habe dieses Amt bis 2012 ausgeübt. Die unsachlichen und freien Kommentare sind mir zu primitiv, um darauf zu überhaupt zu antworten. Das sollte jeder berücksichtigen der sich daran beteiligt.

Ich verfolge nur ein einziges Ziel den VgR am Leben zu erhalten. Geeignete Mitstreiter zu finden und einen Nachfolger in 3 Jahren einzuarbeiten, um diese chaotischen Zustände zu beenden. Wie kann der VgR öffentlich Auftreten in diesem Zustand, das frage ich alle die Mitglieder, deren beleidigenden und unsachlichen Vorwürfe für den Verein nach außen hin eine Beleidigung sind.

 

Karl-Heinz Schuchardt

 

 

03.06.2022 KHS

Auf Wunsch mehrere Mitglieder nehme ich Bezug auf die Website des Herrn Thomas Repp "gehtrechtichleide". Herr Repp gibt seiner Phantasie freien Lauf in einer Art und Weise die Beschämend ist und für jeden Verein beleidigend. Ich nehme an das er keine "einzige Akteneinsicht" im Registergericht zu der VgR Akte durchgeführt hat. Ich mittlerweile 5. Wenn ich also über den VgR berichte, Vergangenheit und Gegenwart,  sind meine Informationen authentisch.

Was die aktuelle Situation betrifft und das Vereinsvermögen so scheint Herr Repp keine Ahnung zu haben das bei Korrekter Vorstandsarbeit es nicht möglich ist Vereinsgelder zu veruntreuen.

1. Der 1. Vorsitzende ist hat die oberste Kassengewalt, führt aber keine Zahlungsvorgänge aus.

2. Der Kassierer ist alleine verantwortlich für die Zahlungsgeschäfte. Der 1. Vorsitzende ist befugt

jederzeit Kontrolle durchzuführen.

3. Der Kassenprüfer prüft den gesammten Zahlungsverkehr und Ausgaben die nicht dem Erhalt  unseres

Vereines dienen oder nicht in einer Mitgliederversammlung durch die Mitglieder genehmigt wurden.

Diese Voraussetzungen werden künftig eingehalten.

 

Die Vergangenheit:

1. Lt. Satzung sind jährlich 2 Mitgliederversammlungen durchzuführen in denen TOP sind die von den Mitgliedern beschlossen werden und von dem Vorstand umgesetzt werden müssen. Dies wurde in den vergangenen Jahren nur die vielen Vortragsabende, fälschlicher Weise als Mitgliederversammlungen bezeichnet.

2. Der 1. Vorsitzende, gleichzeitig Kassierer und Schriftführer, führte den Verein alleine und deshalb auch den Mitgliedern nicht helfen.

3. Die, alle 3 Jahre durchgeführten Wahlen, sind alle nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt worden. Anfechtungsklagen gab es nicht.

4. Es gibt keine Vorschläge des Vorstandes mit Tagesordnungspunkten über die diskutiert werden konnte.

5. Das Vereinsvermögen wurde im Namen des Vereines großzügig ausgegeben ohne kaufmännisches Handeln. Dies dürften die Gründe sein warum das Finanzamt unserem Verein die "Gemeinnützigkeit" entzogen hat.

5. Den Mitgliedern wurde nicht geholfen wie es die Satzung vorsieht.

 

Grunmdsätzlich stelle ich fest das Herr Repp Behauptungen und Feststellungen trifft die sinnlos sind, schädigendes Verhalten dokumentieren und es gibt keinen einzigen Kommentar wie die Ziele unseres Vereines erreicht werden könnnen. Mit solch kaotischen Schriftsätzen auf jeden Fall nicht.

 

07.05.2022 KHS

Am 30.04.2022 hat die aMV stattgefunden. Erforderlich war diese um die Handlungsfähigkeit des VgR herzustellen. Nach dem Beschluss des OLG genügte dazu die Wahl des 1. und 2. Vorsitzenden. Nach Aktenlage vertrat das OLG die Auffassung

das es verschiedene Lager im Verein gibt und bestimmte den, für die Gerichte tätigen und bekannten Wolfgang Jung, als Notvorstand. Seine weitere Aufgabe ist die Versammlungsleitung.  Weiterhin wurde Günter Maier zum Notvorstand bestellt damit unsere Satzung nicht nochmals gebeugt wird indem nurein Notvorstand eingesetzt wurde wie am 27.11.2019. Der zum Notvorstand bestellte Wolfgang Jung hat

einen Vergütungsanspruch für seine selbstständiger Tätigkeit. Die Höhe Regelt seine Preisliste und ist nicht zu beanstanden. Es ist für mich nicht nachvollziehbar das dies von einzelnen Mitgliedern torpetiert wir weiterhin Handlungsunfähig bleiben sollten (wenn dies Erfolg hätte) und dann, spätestens in 3 Monaten, wir Insolvent sind und sich der VgR damit erledigt hat. Um die laufenden Einlagerungskosten der Vereinsunterlagen einzusparen habe ich mich bereit erklärt diese in Heusenstamm abzuholen. Zeitaufwand Abholung, Transport und Einlagerung bei mir 12 Std., 220km und ca. 1,5to. Kein weiterer Kommentar. Für den VgR habe ich etwa 4000-5000km gefahren, Mitglieder aufgesucht zur Akteneinsicht, hunderte Schriftsätze verfasst, viele Verfahren geführt, viele Telefonat geführt. Der Zeitaufwand ist nicht

zu beziffern. Kein weiterer Kommentar. Als Kassenprüfer der Jahre 2019, 2020 und 2021 habe ich begonnen aufzuklären und kann schon jetzt voraussagen das ich einen Prüfbericht vorstellen werde der beweisen wird das alle Kassen- und Prüfberichte in der Vergangenheit falsch waren und unser VgR "niemals Erfolg" haben konnte was in unserer Satzung festgelegt ist: Den Mitgliedern zu Helfen und Missstände in der Justiz aufzuzeigen.

Die Handlungen des Notvorstandes Völkl wurden kritisiert und seine Wahlen in Lüdinghausen. Gegen die Wahltage in Lüdinghausen am 30.08.2020 und 19.09.2020 gibt es nur meine Anfechtungsklage und sind im Beschluss des OLG zum Notvorstand bereits als "ungültig" eingestuft worden. Meine Anfechtungsklage ruht seit dem Moment als der 1. und 2. Vorsitzende ihren Rücktritt erklärt haben und somit der Verein keine rechtliche Vertretung hat (Juli 2021). Die "Beschwerden" gegen diese Wahlen von anderen Mitgliedern hatten niemals Aussicht auf Erfolg. Interessant wird die Sache nun: Ich Klage gegen den VgR auf Annullierung der Wahlen 2020 und bin nun in der Position als 1. Vorsitzenden gegen mich als Kläger mit dem Vorstand für den VgR zu Argumentieren. Eine verrückte Situation.

 

Anders als in der Vergangenheit wird der Vorstand nun zusammen mit den Mitgliedern Handeln. Dies bedeutet das wir im Vorstand ein Konzept ausarbeiten und vorstellen werden zur Neuausrichtung des Vereins in einer MV 2022. Weitere ehrenamtliche Helfer werden dazu benötigt. Jeder einzelne TOP wird mit den Mitgliedern beraten und beschlossen. Erst danach ist der Vorstand befugt zu Handeln. Dies wurde in der Vergangenheit nicht ein einziges Mal praktiziert. Dies vorab.

 

Als erstes werden wir nun die Website wieder herstellen. Dazu gilt es das Vertragsrecht auf den Verein auszurichten und nicht auf ein einzelnes Vorstandsmitglied. Die Informationen zu erweitern auf die Berichterstattung jedes Vorstandsmitgliedes und den Mitgliedern Kommentare zu möglichen.

 

Für die Zukunft wünsche ich mir das kritische Stimme sich zuvor informieren über das was Sie von sich geben. Die negative Einstellung sollte eine possitive werden. Nur so tragt ihr dazu das aus dem VgR eine Erfogsgeschichte wird.

 

In diesem Sinne verbleibe ich mit Grüßen aus dem Westerwald.

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24.04.2022 KHS

Am 30.04.2022 ist es endlich soweit das wir einen Vorstand wählen können und unsere Handlungsfähigkeit wieder hergestellt sein wird. Unser Verein braucht eine Neuausrichtung zur Umsetzung unsere Zielrichtung. Unser Rechtssystem produziert täglich Justizgeschädigte denen geholfen werden kann durch einen funktionierenden Verein.Am 17.06.2019 wurde ich als Kassenprüfer gewählt, ein Amt das nicht gebunden ist an die Eintragung imVereinsregister und damit rechtsverbindlich ist und habe dort das Versprechen gegeben einer ordent-

lichen Kassenprüfung. Die Umstände seit dem 17.06.2019 haben dies verhindert. Es beginnt mit unwahrenAngaben des ehemaligen 2. Vorsitzenden in seiner Anmeldung der Wahlen vom 17.06.2019, es setzt sich fort mit dem Versagen der Rechtspflegerin, danach die Handlungen des Notvorstandes Völkl & Co. auf einem Niveau das eine Beleidigung unserer Mitglieder und des Vereins darstellt und Endet damit das durch Beschluss des OLG ein Notvorstand bestellt wurde. Ein erstes Ergebnis meiner Nachforschung hat

ergeben das es im Interesse des verstorbenen 1. Vorsitzenden lag das nur der langjährige Kassenprüfer bleiben sollte und einer neuer Kassenwart sein Amt nicht antreten durfte. Die einzige Möglichkeit dazu Fehler in die Anmeldung einzubauen damit die Wahlen nicht eingetragen werden und der alte Vorstand im Amt bleibt bis die nicht gewünschten Personen aus dem Amt gemoppt wurden. In der Vergangenheit mehrmals geschehen. Lt. unserer Satzung müssen pro Jahr 2 Mitgliederversammlungen stattfinden. Dies ist nicht geschehen. Die "monatlichen Mitgliederversammlungen" sind in Wirklichkeit nichts anderes als "Vortragsabende". Diese Vortragsabende haben enorme Kosten verursacht. Die Einladungen mit Anlagen wurden von einem Unternehmen ausgeführt. Jeder Vortrag wurde von dem Vorsitzenden mit 30,00 € dem Verein in Rechnung. Als Dauerkunde einer Autovermietung wurden Versammlungen und Tagungen besucht die für den Verein sinnlose Ausgaben darstellen. Ein ABO der FR für 560,00 € vom Vereinskonto bezahlt und vieles mehr. Die Summe der unnötigen Ausgaben musste daher von den Kassenprüfern festgestellt werden und es stellt sich die Frage warum nicht? Vorerst meine abschließende Angabe: Je mehr Mitglieder gezahlt haben umso höher wurden die sinnlosen Ausgaben. 

 

In den Wahlen am 30.04.2022, 13.00 Uhr, Saalbau Nieder-Erlenbach Vorderer Saal, Im Sauern 10, 60437 Frankfurt a.M. haben die Mitglieder nun die Möglichkeit und die Verpflichtung an der Neuausrichtung des VgR mitzuwirken.   

 

20.03.2022 KHS

Es ist nun soweit das es zu Wahlen kommt. Lt. Auskunft des Notvorstandes Manfred Jung ist für den 30.04.2022 bei der Saalbau Frankfurt ein Saal angemietet für bis zu 100 Mitglieder. An diesem Tag ist es möglich das Versagen des Registergerichtes in Bezug auf die Vereinsregisterverordnung zu beenden. Diese Vereinsregisterverordnung ist ein muss zur Eintragungspflicht von Wahlen. Fehler im Protokoll müssen auf schnellstem Wege behoben werden durch Aufforderung zur Korrektur an den Vorstand. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen besteht die Möglichkeit eines Zwangsgeldes das nicht vom Vereinskonto bezahlt werden darf. Alle Beschwerden gegen die Verantwortlichem im Amtsgericht wurden, wie üblich, abgelehnt mit der richterlichen Unabhängigkeit, freien Beweiswürdigung ect. Dies ist aus meiner Sicht eine falsche Argumentation mit der Folge das Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt zur Folge hat. Es beweist aber auchwie wichtig unser Verein ist zu Missständen im Rechtssystem. 

 

In einem chronologischen Ablauf mit Dokumenten werde ich in naher Zukunft dem Hessischen Landtag vortragen und zu Prüfen wer verantwortlich ist für dieses Chaos seit den Wahlen vom 17.06.2019. Den Gerichten ist bekannt das in den seltesten Fällen Mitglieder, die in ein Vorstandsamt gewählt werden,Rechtskenntnisse besitzen in Vereinsangelegenheiten. Statt hier zu Helfen wird noch Zwietracht gesät

die zur Auflösung des Vereines geführt hätte gäbe es da nicht ein Mitglied das genau diese Erfahrung besitzt, ein Beweisführung in den Akten hinterlegt hat die den Hessischen Landtag in Erstauen versetzen wird und Missstände aufzeigt die eine Beleidigung unseres Rechtsstaates sind. Die Mitglieder haben nun am 30.04.2022 die Möglichkeit dem Rechtssystem zu zeigen wie Missstände öffentlich werden. In Kürze werde ich einen offenen Brief an die Präsidenten von Oberlandesgericht, Landgericht und Amtsgericht diesen übermitteln den ich veröffentlichen werde und der Teil meiner Eingabe beim Hessischen Landtag wird. 

                                                                                                                                                                                                        

 

12.01.2022 von KHS  Es gibt erfreuliches zu berichten. Das Oberlandesgericht hat einen Notvorstand eingesetzt. Herr Jung aus Neu- Isenburg und unser Kassenwart Maier sind nun berufen eine Mitgliederversammlung zu organisieren. Nach meiner Einschätzung könnte diese März/April stattfinden. Mein bestreben ist es die Wahlen nicht dem Zufall zu überlassen damit ein Neustart durch einen Vorstand beginnt der sich zuvor kennengelernt hat und gemeinschaftlich Auftritt und seine Zielsetzung gemeinschaftlich vorträgt. Damit schließen wir aus das es erneut zu Streitigkeiten kommen würde. Es war ein langer und dorniger Weg mich für als Kassenprüfer der sich widerspiegelt in einem Berg von Akten um Seilschaften der Vergangenheit zu verhindern die unserem Verein nicht gut getan haben wie sich herausgestellt hat bei meiner Recherche. Die Aktuellen Versuche von Mitgliedern die Macht zu übernehmen durch persönliche Diffamierungen unter der Gürtellinie. Stellt Euch vor solche Typen hätten die Macht übernommen und unseren Verein bundesweit vertreten, unsere Mitglieder beraten mit null Kenntnisen. Das Ergebnis wäre ein Katastrophe.

Wir sind nun seit den Wahlen vom 17.06.2019 handlungsunfähig. Entstanden durch ein eingereichtes manipuliertes Protokoll in deren Folge es keine Eintragung kam. Vom Registergericht wurde ein Notvorstand eingesetzt dessen Aufgabe es war ein berichtigtes Protokoll der Wahlen einzureichen. Dieser Notvorstand setzt diese Forderung nicht um und das Registergericht versäumt es dies mit dem Druckmittel des Bußgeldes durchzusetzten. Der Notvorstand wurde am 27.11.2019 bestellt und so darin vertieft Mitglieder falsch zu beschuldigen das erst am 29.08.2020-9Monate später- diese MV bestand. Ohne die Befugniss zu besitzen einen komplett neuen Vorstand setzt er sein Vorhaben um mit dem Wissen und der Duldung des Registergerichtes. Die Umstände dieser Wahlen führten zu meiner Anfechtungsklage. Durch Handlungen des Amtsgerichtes, die für unseren Rechtsstaat eine Beleidigung sind, kam es dazu das ich vom Registergericht aufgefordert wurde eine Anfechtungsklage einzureichen. Dies geschah am 20.12.2020. Das nächste Hindernis bestand in dem Streitwert, der willkürlich auf 10.000€ festgesetzt wurde. Wie bekannt ist müssen erst die Gerichtskosten bezahlt werden bevor gehandelt wird. Meinen Beschwerdegründen schloss sich das Landgericht an und reduzierte den Streitwert auf 1.700€. Die Zuständigkeit meiner Klage führte nun eine neue Amtsperson. Diese bewilligte meinen PKH und jetzt konnte ich kostenfrei die Klage führen, sogar mit Rechtsanwalt*in. Diese Möglichkeit habe ich nicht genutzt, besteht aber weiterhin. Letztendlich wurde meine Klage an den Vorstand des VgR in Lüdinghausen zugestellt. Die Spezialität diesen neugewählten 1. Vorsitzenden bestand darin Mitglieder zu verungimpfeln. Er recherchierte und fand etwas heraus was in meiner Vergangenheit lag und glaubte dies würde mich außer Gefecht setzten. Der eingeschaltete Rechtsanwalt Markus Kaczenski informierte diesen zu meiner Vergangenheit, die jetzt 35 Jahre zur Vergangenheit gehört. Das Pech des 1. Vorsitzenden und des Rechtsanwaltes war das ich damit nicht einzuschüchtern bin wenn es um Vereinsangelegenheiten geht die mir seit je her am Herzen liegen. Nachdem dieser Rechtsanwalt meine Reaktion erlebte legt er sofort sein Mandat nieder. Der 1. und 2. Vorsitzende mussten sich nun, im Juni 2021, zu meiner Klageschrift äußern. Die Beweiskraft meiner Klagepunkte führte dazu das deren Amtsniederlegung folgte ohne Beantwortung. Erneut ruhte die lage weil keine rechtliche Vertretung des VgR gegeben war. In weiteren Verfahren beim Amtsgericht erhalte ich mehrfach die Antwort das man nicht handeln könne weil die Vereinsakten beim OLG sind. Dem OLG kündige ich an Akteneinsicht zu den VgR Akten an. Es folgten hektische Handlung in deren Folge ich die Bestätigung erhalte das am 26.09.2021 die Akten eingereicht wurden. Demnach waren alle Äußerungen zuvor gelogen. Unter Zugzwang gesetzt erfolgten am 01.11.2021 gleich 3 Entscheidungen des 20. Senats. Es wurde ein Notvorstand bestellt. Damit war mein erstes, ständig gefordertes Ziel erreicht. Dieser Beschluss erging gerichtskostenfei. Die Beiden anderen waren meine Befangenheitsanträge die abgelehnt wurden. Gerichtskostenforderung erfolgte sofort. Dem Beschluss zum Notvorstand entnehme ich das hier unberechtigt gehandelt wird wegen dem Versagen des Registergerichtes. Mein Befangenheitsantrag gegen Frau Rechtspflegerin Schollmeyer, die dieses "Versagen des Registergerichtes" zu verantworten hat,  wird nun mein Befangeheitsantrag abgelehnt. Ein offensichtlicher Widerspruch den ich klären werde in meiner Petition an den Hessischen Landtag  zu Missständen in der Justiz. 

Meine Anfechtungsklage ist sehr umfangreich und die Klagepunkte betreffen Falschbeurkundung, Beleidigungen, Fälschung von Wahlunterlagen, Amtsmissbrauch und Strafvereitelung im Amt. Diese Klage kann und muss fortgesetzt werden sonst ist eigentlich weiteres Handeln nach den gesetzlichen Bestimmungen des FamG untersagt. Dem Notvorstand Jung/Maier haben nun die Möglichkeit die Klagepunkte zu bestätigen und der Verein kann damit später Entscheidungen Treffen zu Hanftungsansprüchen. 

 

                                                                                                                                                                                                        

 

06.12.2021 Meine Anfechtungsklage auf Anullierung der Wahlen wird nun fortgesetzt. Richter Dienstbach hat den neuen Notvorstand nun die Möglichkeit eingeräumt innerhalb von 3 Wochen sich zu äußern. Mein Ziel ist es diese beiden Wahltage zu stornieren um jede weiter Diskussion zu Vorstandsämter zu beenden und dieses unrühmliche Geschehen im Namen unseres Vereins zu beenden. Das vereinsschädigende Verhalten wird noch zur Folge haben das ich beantragen werde den Vereinsmitgliedern K.P. Völkl und Werner Heinzl die Mitbgliedschaft zu kündigen. Zu deren Verhalten und meinen Anträgen werde ich eine Dokumentation erstellen mit chronologischemAblauf. Was den Chaoten Thomas Repp betrifft so erübrigt sich dies da er nicht in der aktuellen Mitgliederliste aufgeführt ist. Dieser hat sich im März 2020 selbst zum Mitglied erklärt als wir keinen Vorstand hatten der eine Mitgliedschaft zulassen oder ablehnen konnte. Die besondere Situation meiner Anfechtungsklage ist die Tatsache das der selbst  geschädigte Kassenwart Günter Maier nun als Notvorstand auf meine Klagepunkte antworten darf und die Beiden Übeltäter, die sich für kurze Zeit als 1. und 2. Vorsitzender bezeichnet haben, nur noch Zuschauer sind. 

 

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23.November2021 Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 01.11.2021 einen Notvorstand

eingesetzt. Bestellt wurde der gerichtsbekannte Gutachter M. Jung aus Neu-Isenburg und der am 17.06.2019

gewählte Kassenwart Günter Maier, der bis heute nicht eingetragen ist im Vereinsregister. Damit

enden vorerst die unrühmlichen Handlungen des Registergerichtes. Meine geforderte Akteneinsicht

beim Oberlandesgericht hat alle Prodagonisten nun in Zugzwang gebracht zu handeln.

Am 7.10.2021 erfolgte meine Akteneinsicht und ein erneuter Besuch im Registergericht bei dem zuständigen

Rechtspfleger, Herrn Hornburg. Mit Worten wie "unfassbar, Rechtsbeugung, Lügen ect." habe ich bereits

meine Entrüstung ausgedrückt in der Geschäftsstelle des OLG und bei dem Rechtspfleger im Registergericht.

Diesen mündlichen Äußerungen habe ich Schreiben folgen lassen an den Richter Lill im OLG und den Rechtspfleger Hornburger im Registergericht. 3 anhängige Verfahren standen für das OLG zur Entscheidung an. Am 01.11.21 wurden diese an einem Tag durch Beschluss erledigt. Bereits am 2.11. versendet und erhalten habe ich diese am 03.11.2021. Das nenne ich Expressbearbeitung. Das besondere daran ist das dieses Verfahren aus dem Jahre 2020 stammt, 20 W 248/20.

Dort mussten eigentlich die VGR Akten sein glaubt man den Angaben des Registergerichtes. Der Eingang der VGR-Akten ist mit Datum vom 26.09.2021 vom OLG bestätigt. Dieses Verfahren ist Kostenfrei.

In zwei weiteren Verfahren handelt es sich um meine Befangenheitsanträge gegen die Rechtspflegerin Schollmeyer vom Dez. 2020 ( 20 W 188/21) und  der Richterin Dr. Kolonko vom März 2021 (20 W 187/21).

Für diese Beiden Verfahren werden mir erneut Gerichtskosten in Rechnung gestellt. Für die Fehlerhafte Arbeit der Gerichte wird der unbequeme Aufklärer mit Kosten belastet. Das dürfte vielen Mitgliedern bekannt sein.

Das besondere an dem Beschluss ist das die Akte 20 W 248/20 aus 2020 nicht bearbeitet werden konnte weil die Akten nicht vorlagen und auch nicht angefordert wurden Die, bis zum 26.09.2021, vorliegenden Schreiben der Akte beweisen nicht den Umfang der Beschwerde beurteiklt werden konnte.

Die Akte 20 W 188/21 betrifft meine Beschwerde vom März 2021 und die Akte 20 W 187/21 vom Aug. 2021. Die Reihenfolge der Vergabe der Aktenzeichen müsste umgekehrt sein.

 

Die jeweiligen Angaben der Richter*innen zur Versendung der Akten an das OLG, bzw. die schriftliche Aussage des Präsidenten des Amtsgerichtes sind mit Eingang der Akten bei OLG am 26.09.2021 als falsch bewiesen. Ein Kommentar dazu erübrigt sich.

 

In vielen Gesprächen mit Mitgliedern erfahre ich immer wieder wie belastend Kostenentscheidungen sind und inhaltlichen Darstellungen nicht den persönlichen Erlebnissen entsprechen. Diese konsequente Manipulation ist die Stärke des Rechtssystem und ein Missstand den es zu bekämpfen gilt. Den Mitgliedern rate ich immer wieder bei solchen Vorgängen nicht die Nerven zu verlieren da die Protagonisten im System leider den finanziellen Ruin des Rechtssuchenden in Kauf nehmen. In meinem Fall ist das anders, ich zahle nicht und warte auf den ersten Pfändungsbeschluss der zur Reaktion haben wird das ich den Hessischen Landtag darüber informiere das hier Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt praktiziert werden und dies so mit Dokumenten das ein normal Denkender Politiker dies nicht widerlegen kann.

 

In der Akte 20W 248/20 stellt das Gericht fest das der Umfang der VGR Akte Fall 16 mitlerweile 1700 Seiten beträgt. Hier zu entscheiden in so kurzer Zeit, ohne den Beteiligen die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs einzuräuzmen ist eines der Phänomäne in unserem Rechtsstaat. Es reicht den Richtern vorliegende Schreiben zu "Deuten" für ihre Beurteilung. Auch ohne diesen Juristenberuf erlernt zu haben würde ich ohne Befragung keine Vermutung anstellen was der Schreiber will oder denkt. Diese Arbeitsweise ermöglicht einen unkontrollierbaren Spekulationsspielraum der anschließend bei Beschwerden gegen solche Beschlüsse der "freien Beweiswürdigung" zugeordnet werden und erfolglos bleiben. Meine persönlichen Erlebnisse und Ziele sind von anderer Natur als dies in den Beschlüssen vermutet wird. Der chronologische Ablauf der Geschehnisse entspricht nicht den Tatsachen, Daten werden falsch benannt und das wichtigst ist die bindenden Vorschriften der Vereins Register Verordnung (VRV) werden mit keiner einzigen Silbe erwähnt obwohl diese von der Rechtspflegerin/Registergericht gebeugt wurden. 

 

Damit sich dieser Zustand in unserem Verein nicht wiederholt bedarf es Mitglieder die sich für einen neuen Vorstand einsetzten der begreifen muss das nicht der Vorstand bestimmt was geschieht, sondern die Mitglieder diesen beauftragen das zu erledigen was in der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Die Verdrehung dieser Tatsache wurde seit der Gründung des Vereins so praktiziert und ermöglichte es einem Vorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern (die mitspielten) die unbegrenzte Alleinherrschaft und fehlende Transparenz. Erst seit der Vorstandswahl 2016 gab es 2 Vorstandsmitglieder die für den verstorbenen 1. Vorsitzenden zu unbequem wurden und nach dessen Willen nicht wieder gewählt werden sollten. Dies konnten die anwesenden Mitglieder am 17.06.2019 feststellen und führten trotzdem dazu das ein Kassenwart und Kassenprüfer gewählt wurden die nicht zu beeinflussen waren und sind. In der Folge wurde die Anmeldungen 2019 fehlerhaft beim Registergericht eingereicht mit dem Ziel eine Eintragung vorerst zu verhindern, diese so zu bearbeiten das diese den Rücktritt erklärten. Im Anschluss wäre ein berichtigtes Protokoll der Wahlen eingereicht worden und alles wäre im Sinne des 1. Vorsitzenden weitergelaufen wie in den vergangenen 30 Jahren. Sein plötzlicher Tod löste nun ein Chaos aus in dem die Seilschaften der Vergangenheit versuchten eine Aufklärung zu verhindern und die Macht im Verein an sich zu reisen. 

 

Für die kommenden Wahlen beabsichtige ich meine Erfahrung für max. 1 Amtsperiode einzubringen. Im Februar werde ich 75 Jahre und möchte meinen Lebensabend noch geniesen. Ein Nachfolger wird integriert und aufgebaut. Jedes Vorstandsmitglied bekommt eine Aufgabe in Eigenverantwortung mit Berichterstattung in der Mitgliederversammlung, diese findet jedes Jahr statt. Vorschläge des Vorstandes und der Mitglieder werden in dieser Versammlung diskutiert und beschlossen. Diese Beschlüsse sind bindend für den Vorstand und werden ausgeführt. Diese einfachen Vorgänge im Vereinsleben wurden in der Vergangenheit nicht praktiziert wie ich bei meiner Akteneinsicht im Registergericht feststellen konnte.

Der Gesetzgeber hat geregelt: "Das einzelne Mitglied ist die höchste Gewalt im Verein. Die Beschlüsse in der Mitgliederversammlung müssen vom Vorstand als ausführendes Organ umgesetzt werden."  

Es liegt nun an Euch dafür zu sorgen das Mitglieder mit diktatorischen Einstellungen kein Amt in unserem Verein bekommen. Die Erlebnisse der jüngsten Vergangenheit sind ein warnendes Beispiel.

 

Für die kommenden Wahlen würde ich sehr gerne einen Vorstand zusammenstellen. Ein kennen lernen vorher und ein gemeinsames Auftreten überzeugt die Mitglieder und wird dem satzungsgemäßen Auftrag unseres Vereines gerechter. 

 

Es gibt bereits Mitglieder die Ihre Bereitschaft bekundet hasen. Über weitere Meldungen wäre ich erfreut. Es gab, gibt und wird sich in Zukunft diese System nicht ändern wenn der Gesetzgeber nicht tätig wird. Bisher haben alle Reformbestrebungen keinen Erfolg gehabt, diese Rechtssystem darf über sich selbst Recht sprechen und wegen der Interessenkollision wird dies nicht niemals zum Recht führen. Diese Missstände produziert Justizgeschädigte am laufenden Band. Diesen gilt es beizustehen. Es folgt die Treue zu unserem Verein und zu steigenden Mitgliederzahlen. Die Mitgliedsbeiträge werden zur Verwirklichung der Ziele des Vereins dringend benötigt. Die steigende Anzahl von passiven Mitgliedern hat zur Folge das weiter aktive Mitglieder sich melden werden die auch dringend benötigt werden für die Zielsetzungen unseres Vereins.

 

Ich Danke jedem Mitglied für die Bereitschaft zum aktiven mitwirken im Vorstand. Das Ziel ist zu Helfen und den Desolaten Zustand im Rechtssystem öffentlich zu machen.

 

Zum Schluss ein abschreckendes Beispiel:

Am 29.08.2020 fanden in Lüdinghausen wahlen statt. Gewählt wurde ein 1. Vorsitzender und ein 2. Vorsitzender. Beide sind mittlerweil zurückgetreten. Diese Wahl ist im jetzigen Beschluss des OLG als ungültig bezeichnet worden.

Der sich in der Folge als 1. Vorsitzender bezeichnende Dr. K.P. Völkl hat zur Fortsetzung der Wahlen am 19.09.2020 nur ausgesuchte Mitglieder eingeladen. Von den 10 anwesenden Mitgliedern wurden 8 mit Ämtern ausgestatten. Ohne Bezug zu nehmen auf einzelne Personen stellt sich die Frage ob diese in der Lage sind einen Verein wie den VGR erfolgreich in die Zukunft zu führen.

 

 

 

24.Oktober2021 Meine Akteneinsicht hat zum Ergebnis geführt das ich permanent getäuscht und belogen wurde und zeigt ein erschreckendes Bild auf im Handeln der Gerichte. In der Vereins Register Verordnung ist der Aufgabenbereich des Registergerichtes bindend festgelegt: Die Befugnisse sind die Eintragung der Vorstandsmitglieder entsprechend dem eingereichten Protokoll. Liegen Eintragungshindernisse vor sind diese zu beschreiben und der Vorstand muss aufgefordert werden ein korrigiertes, beurkundetes Protokoll einzureichen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach ist ein Zwangs- bzw. Bußgeld festzusetzten. Dieses Bußgeld muss der Vorstand aus eigener Tasche bezahlen. Diese gesetzliche Vorschrift wurde von der Rechtspflegerin nicht angewandt. Dafür schaute diese beim Zerfall des Vorstandes zu. Diese passive Verhalten kam dem zum Notvorstand bestellten K.P. Völkl entgegen der sein Verhalten ändert im Stihle eines Diktators was den Vorstand spaltete.

 

Ein weiteres, ehemaliges Vorstandsmitglied, kam diesem Intrigenspiel der Rechtspflegerin unbewusst entgegen mit der Behauptung einer Blockwohl. Dieses Thema Blockwahl führte dazu das immer wieder behauptet wurde das man nicht handeln kann wegen "der Blockwahl". Der Verursacher der Blockwahl wird informiert das man nicht handeln kann wegen meiner anhängigen Beschwerden. Die Ironie dabei ist das ich gegenüber der Rechtspflegerin durch Befragung der anwesenden Mitglieder die Blockwahl widerlegt habe und Strafantrag gestellt habe wegen Falschbeurkundung gegen den ehemaligen 2. Vorsitzenden unddie Schriftführerin. Der ehemalige Beisitzer bezeichnet sich weiterhin als "komisarischer Beisitzer" und hält an seiner Behauptung als einziger fest obwohl er selbst anwesendes Mitglied ist. Die Gründe dafür sind schleierhaft. Zuletzt beschuldigt mich dieser Schuld zu sein das er mit Frau Richterin Dr. Kolonko seineVerhandlungen nicht erfolgreich abschliessen kann. Das diese Richterin keine Befugnisse besaß zu handeln wie dieser glaubte habe ich mit der dienstlichen Stellungnahme im Verfahren wegen Befangenheit bewiesen. Der ehemalige Beisitzer hat sich im September 2019 erstmals

an das Registergericht gewandt mit seiner Blockwahl. Dieses Schreiben ist rechtlich unbedeutend denn nur eine Anfechtungsklage nach dem FamG ermöglicht ein Handeln des Registergerichtes. Diese ist innerhalb von 4 Monaten einzureichen. Dieses Schreiben benutzt das Registergericht bis zum heutigen Tage um eine Eintragung des Kassenwartes Günter Maier zu verhindern. Dieses doppelte Spiel ist mir schon lange bekannt nur braucht mann nicht "einen" Beweis wenn man rechtliche Schritte einleitet sondern sehr viele um alle möglichen Argumentationen zu widerlegen. Das dürfte allen bekannt sein den im Rahmen der "freien Beweiswürdigung" erlebt man so manche Überraschung. Dafür habe ich nun einen "Sack" voller Argumente in Form von Dokumenten und über 30 Jahre Erfahrung diese auch sachdienlich einzusetzen. 

Zu meiner Anfechtungsklage habe ich Antrag gestellt mir die Anmeldung des 2. Wahltageszukommen zu lassen für meine Anfechtungsklage. Dieser Antrag ist bis heute nicht erfüllt worden trotz mehrere Anmahnungen. Ein eideutiges Anzeichen das ich davon keine Kenntnis haben darf.

Eine Wiederholung der Ereignisse 2019. Am 07.10.2019 wurde mir im Registergericht den Anmeldung der Wahlen vorenthalten: Waren im Moment nicht auffindbar. Gewartet habe ich bis zum 15.06.2020 bis ich diese Anmeldung von dem ehemaligen 2. Vorsitzenden im Büro der Rechtspflegerin erhalten habe. Feststellen konnte ich auch das die Rechtspflegerin seit dem 04. Oktober 2019 Kenntnis davon hatte das es von dem Protokollführer und ehemaligen 2. Vorsitzenden zwei unterschiedliche Protokolle gab mit Datum 21.06.2019 und 28.06.2019 und dazu keine Erkläung gefordert hat oder bei diesem hinreichenden Verdacht der Falschbeurkundung die Akte der Staatsanwaltschaft zu übergeben. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben wir es hier mit Strafvereitelung im Amt zu tun! Ich besitze nun viele Dokumente in den behauptet wird das meine Beschwerden nicht bearbeitet werden können weil die Akten sich im Oberlandesgericht befinden. Gegenüber anderen Mitgliedern wird behauptet wegen meiner anhängigen Beschwerden. Um diesem Irrsinn ein Ende zu bereiten habe ich in der Kurzfassung folgendes unternommen:

Ankündigung der Akteneinsicht im Registergericht. Antwort Registergericht: Nicht möglich da Akten beim Oberlandesgericht.

Meine Antwort: Für mich kein Problem werde diese im Oberlandesgericht durchführen zudem benötige ich die Mitteilung der Aktenzeichen und welche Geschäftsstelle. Antwort: Aktenzeichen beim OLG 20 W 187/21 - 20 W 188/21 - 20 W 248/20

Mitteilung des Oberlandesgerichtes: Die Akten sind mit Datum 26.09.2021 eingereicht worden. 

Es folgt meine Akteneinsicht in der Geschäftsstelle des 20. Senats und konnte erstmals die Anmeldung von Veränderungen mit Datum 22.09.2020 Einsehen und war zunächst sprachlos über soviel Dreistigkeit und rechtsbeugendem Verhalten seitens des Amtsgerichtes.

Seit Januar 2021 ist jede Angabe "Akte beim Oberlandesgericht" gelogen. Das Aktenzeichen 20 W 248/20, also aus 2020 liegt mir auch keine Information und kann nicht bearbeitet werden da die Akten erst jetzt dem OLG  übergeben wurden. Ihr werdet nun Verstehen das dies jetzt eine spannende Geschicht wird über deren Fortgang ich berichten werde.

-Bleibt alle Gesund-

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07. Oktober 2021 Heute, vor genau 2 Jahren war ich zum ersten Male im Registergericht um die Fehler im Protokoll festzustellen. Alle Bemühungen die Eintragungsfehler im Protokoll 2019 zu beheben um die Eintragung im Vereinsregister zu erreichen sind bisher gescheitert.

Das vereinsschädigende Verhalten von ein paar Mitgliedern konnte ich verhindern mit meiner Erfahrung und letztlich die Anfechtungsklage gegen die Wahlen 2020 in Lüdinghausen. Meine heutige Akteneinsicht im Oberlandesgericht macht mich fassungslos zum Verhalten der Gerichte. Beim Oberlandesgericht Frankfurt sind 3 Beschwerden anhänig.  

1. Beschwerde vom Dezember 2020 - bis heute nichts Geschehen- Die erforderlichen Akten des VGR wurden erst Ende September an das OLG versandt. 

2. Beschwerde vom März 2021 ist lt. Beschluss des AG Ffm vom März zur Entscheidung dem OLG übersandt. Geschehen ist dies erst am 26. September nachdem ich nachgefragt habe wie der Sachstand ist und was mit meiner 3. Beschwerde ist. Die Erkenntnisse meiner Akteneinsicht spiegeln sich wieder in meinem Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen die Rechtspflegerin wegen Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt und werden zu weiteren Anzeigen führen wenn unserVerein nicht auf schnellstem Weg handlungsfähig wird mit korrekten Handlungen des Registergerichtes. Wegen Ortsabwesenheit bin ich bis Ende nächster Woche nicht erreichbar und habe dadurch die Möglichkeit eingeräumt bei Herstellung der Handlungsfähigkeit unseres Vereines auf  meine vielen Verfahren zu verzichten. Das Amtsgericht Frankfurt hatte den Versuch unternommen mit Richterin Dr. Kolonko eine Gütegerichtsverfahren durchzuführen. Das Verfahren wurde als Gescheitert bezeichnet. Jetzt konnte ich feststellen das ich als einzige Verfahrensbeteiligter dem Gütetermin zugestimmt habe. Die weiteren Beteiligten haben abgelehnt mit Lügen oder

Unterlassung von Angaben. Ausgenommen davon ist der Kassenwart der unberechtigt von den Mitgliedern Völkl, Heinzel und dem Nichtmitglied Repp ständig beleidigt wird und unterstellt wird sich zu bereichern. 

Ein besonderer Spezialist in der Diffamierung ist Thomas Repp, der seine Website https://gehtrechtichleid.de/vgr-psychopathen-verhindern-mit-luegen-intrigen-justizopfer-hilfen/  dazu benutzt.  Mein Verstand verbietet es mir die geistreichen Worte des Thomas Repp zu beantworten. Am Montag, den 04. Oktober 2021 hat er eine letzte E-Mail von mir erhalten: "Ende der Diskussion". Ich bin der Auffassung das ein gesunder Menschenverstand erkennt wer hier der Irre und uneinsichtige ist, wie er selbst schreibt.

Übernächste Woche werde ich berichten wie es weitergeht mit unserem Verein. Die Schädlinge sind auf jeden Fall neutralisiert und bei 

Neuwahlen in Frankfurt können die Mitglieder entscheiden wem Sie das Vertrauen schenken. Nicht die Vergangenheit des Mitgliedes zählt sondern seine Erfahrung und wie er sich in den Verein einbringt.

 

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19.09.2021 Am vergangen Dienstag war ich zum 5.mal im Registergericht Frankfurt. 1000km bis jetzt.

Grundsätzlich werden meine Schreiben nicht mehr beantwortet und haben nun zur Folge das ich nun

für den 23.09.2021 erneut Akteneinsicht beantragt habe mit genauer Bezeichnung welche Akten ich Einsehen

werde und in welcher Diensstelle sich diese

befinden. Wie dem Präsidenten des Amtsgerichtes von mir mitgeteilt wurde beabsichtige ich, bei

Nichtbeachtung, Strafantrag stellen werde gegenFrau Rechtspflegerin Schollmeyer wegen

Amtsmisbrauch, Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt. Dies ist mit dem heutigen Tage

geschehen. Am 23.09.2021 beabsichtige ich die Weichen zu stellen zur Einladung einer aMV

damit die Mitglieder die offenen Vorstandsposten wählen können und wir handlungsfähig werden,

mit oder ohne Behörde. Mein mehrfaches Angebot zur Lösung des Problems fand bisher kein Gehör.

Erfolgt auch am 23.08.2021kein Gespräch bleibt mir keine Wahl und ich werde .........! Es ist an der Zeit

das die verantwortlichenBegreifen das ihre, teils wenigen Dienstjahre, nicht ausreichen meine

jahrzehntelange Erfahrungim Vereinswesen zu ignorieren. Weiterer Bericht folgt nach dem 23.09.2021.  

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15.09.2021 Nachfolgende Mitteilung erhalte ich heute von Frau Journalistin Karin Hurrle mit der

Bitte um Bekanntgabe in meiner Website. 

Frau Hurrle, 72-jährige Jouarnalistin aus Haßloch (Rheinland-Pfalz), seit Jahren Kritikerin der Justiz,

wurde am 8.09.2021 um 6:30 von 6 Polizisten verhaftet mit einem 60 Tage alten Haftbefehl mit der Begründung an einer Hauptverhandlung am 25.03.2021 unentschuldigt ferngeblieben zu sein. Die Anklage wirft der Journalistin "üble Nachrede" vor. Zur Sicherung der Hauptverhandlung am 14.09.2021 beim Amtsgericht Neustadt. Sie wurde in die JVA Rohrbach zwangseingeliefert! Der Bericht dazu ist einzusehen unter tv-journalistenbuero@email.de oder Googl massive Menschenrechtsverletzungen der Justiz gegen die Journalistin Karin Hurrle

 

Solche Meldungen erinnern an einen Narrenstreich wäre die Situation nicht so Ernst. Für ein Verfahren, dessen Ergebnis offen ist, die Freiheitsberaubung einer 72-jährigen Kritikerin in Kauf zu nehmen zeigt ein Handeln auf das niemand in unserer Republik akzeptieren kann. Als Prozessbeobachter im Amtsgericht Aschaffenburg erlebte ich in einem Strafverfahren die Vernehmung eines Gutachters der die Ausführungen im Urteil von 2 Richtern des Landgerichtes Aschaffenburg als falsch bezeichnete -dies habe ich so nicht gesagt und widerspreche den Ausführungen-. Es folgte ein weiterer Termin mit Zeugenladung der Beiden Richter. Die Verhandlung wurde eröffnet und sofort beendet weil die Richter unentschuldigt ferngeblieben sind. Dafür bin ich 300km gefahren. In einem weiteren Termin erschien nur einer der Richter dessen Befragung durch den Beklagten massiv beihindert wurde durch 2 Amtspersonen, eine Richterin und eine Staatsanwältin .........

Das Ergebnis ist eine Beleidigung unseres Rechtsstaates.

Diese Beiden Beispiele zeigen das unterschiedliche Handeln eines Justizsystems auf das schon lange nicht mehr unserem Rechtsstaat gerecht wird wie dies die Allgemeinheit glaubt.

Es ist dringend erforderlich das unser Verein und seine Mitglieder sich vernetzen um solche Willkür öffentlich zu machen.