Imberger Horn 1656 m Bad Hindelang/Allgäu
Mit meiner eigenen Website informiere ich die Mitglieder jetzt, wie schwierig es ist in unserem Verein eine Selbstreinigung und Neuausrichtung zu erreichen im Sinne unserer Ziele und der Satzung: Beratung und Unterstützung der Mitglieder. Viele denken nur an sich, stellen Forderungen und überlassen anderen die Arbeit. Gäbe es nicht die wenigen Mitglieder im Verein, die sich einbringen, würde sich der Verein nicht verändern lassen, sondern würde missbraucht von einigen wenigen, die eine Beleidigung unseres Vereines darstellen. Diesen möchte ich gerne mit der Unterstützung der Mitglieder ihr Handwerk legen, sprichwörtlich.
Unser Rechtssystem befindet sich in einem Zustand das reformbedürftig ist. Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Parteiverrat sind an der Tagesordnung und werden wie selbstverständlich praktiziert. Der Berufseid ist der am meisten gebeugte Eid der Bundesrepublik. Eine Unterbindung dieser Zustände ist im Gesetz vorgesehen, versagt aber wegen Befangenheit. Unser Rechtssystem entscheidet ausschließlich über sich selbst.
Eine Lobby zu Veränderungen ist im Deutschen Bundestag nicht in Sicht. Das war schon so zu Zeiten von Konrad Adenauer als 75% der Entscheidungsträger in der Justiz ehemalige Nazis waren. Festgestellt in der Veröffentlichung „Die Rosenburg“ im Auftrag des damaligen Bundesjustizministers Heiko Maas. Diese 75% waren die Lehrherren der nachfolgenden Generation die schnell lernte, wie einfach es ist Macht zu missbrauchen unter dem Schutz des eigenen Systems.
Umso wichtiger ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger zur Selbsthilfe greifen. Unser Vereinsname steht für Missstände und hat es sich zur Aufgabe gestellt für Abhilfe zu sorgen. Die Umsetzung des Vereinszieles wurde in der Vergangenheit nicht konsequent genug verfolgt. Den Grund dafür konnte ich bei meiner Akteneinsicht im Registergericht Frankfurt feststellen:
Wirtschaftliche Ziele hatten Vorrang.
Mein Ziel ist die Neuausrichtung unseres Vereines mit Beratung und Unterstützung der Mitglieder, Öffentlichkeitsarbeit, Prozessbeobachtung etc. und das ist nur möglich, wenn viele Mitglieder einen Beitrag dazu leisten und mithelfen.
Der VGR hat sich die Aufgabe gestellt Missstände zu kritisieren und justizgeschädigten Mitgliedern zu helfen mit Erfahrungsaustausch und Beratung. In den vergangenen 30 Jahren erfüllte der Verein diese Aufgabe nur unvollständig. Der Vereinsgründer und ewige Vorsitzende ist plötzlich verstorben. Dies ermöglicht uns nun die Neuausrichtung des Vereins, von einer diktatorischen zu einer vereinsoffenen Vereinsführung. Ein geeigneter Nachfolger wurde nicht aufgebaut. Internes Gerangel im Vorstand führte dazu, dass unser Verein seit November 2019 handlungsunfähig ist und die Seilschaften der Vergangenheit das Bestreben haben unseren Verein weiterhin mit unlauteren Methoden zu beherrschen.
Skigebiet Sölden/Tirol
Der Grund unserer heutigen Situation ist:
1. Ein manipuliertes Protokoll der Mitgliederversammlung vom 17.09.2019, erstellt am 28.06.2010 mit falschen Angaben, das zur Nichteintragung der Wahlen führte.
2. Der Rücktritt des 2. Vorsitzenden und damit die entstandene Handlungsunfähigkeit als Folge.
3. Die Bestellung eines Notvorstandes durch die Rechtspflegerin des Registergerichtes AG Frankfurt, Frau Schollmeyer. In Unkenntnis der Rechtslage und entgegen unserer Satzung wurde nur eine Person, der Beisitzer Dr. K.-P. Völkl zum Notvorstand bestellt, was sich in der Folge als schwerer Fehler herausstellen sollte.
4. Das Unterlassen der Rechtspflegerin ein "berichtigtes Protokoll der MV vom 17.06.2019" einzufordern, notfalls mit einem Zwangsgeld. In der Vereinsregisterverordnung
vorgeschrieben.
In der Mitgliederversammlung 2019 wurde ich als Kassenprüfer gewählt und habe den Mitgliedern versprochen diese Aufgabe sehr ernst zu nehmen, mit meiner Erfahrung aus über 50 Jahren Vereinstätigkeit in verschiedenen Vereinen und Vorständen. Meine Wahl als Kassenprüfer ist rechtsverbindlich und nicht gebunden an die Eintragung im Vereinsregister. Der Kassenprüfer oder Revisor, ist der Kontrolleur des Vorstandes und das Bindeglied zur Mitgliederversammlung. Diese Wahl mache ich geltend in meiner Anfechtungsklage.
Schon frühzeitig erkannte ich, dass der zum Notvorstand bestellte Beisitzer, keine Ahnung hatte zu den gesetzlichen Bestimmungen wie ein Verein geführt wird, sondern sah sich als Alleinherrscher im Verein. Kritik ließ er nicht zu. Unliebsame Kritiker wurden mit Methoden „bearbeitet“ die eine Beleidigung unseres Vereines sind. Das erste Opfer wurde ein Beisitzer. Das 2. Opfer sollte der Kassenwart werden, den ich gebeten habe durchzuhalten, trotz der schweren, unberechtigten Vorwürfe und Anfeindungen von immer den gleichen drei Personen. Einen bescheidenen, aber erfolglosen Versuch gab es auch bei mir. Den drei verantwortlichen Protagonisten gab ich zu verstehen dass ich mich nicht auf ihrem Niveau bewege und gleichgültig, was sie unternehmen werden, nicht mehr reagiere, danach war Ruhe.
Eine kurzfristige Lösung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung war nicht in Sicht. Um Erkenntnisse zum Verein zu erhalten führte ich an zwei Tagen Aktensicht durch zum VGR im Registergericht Frankfurt, insgesamt 9 Stunden. Was ich dort feststellen konnte in einer Kurzfassung:
Der VGR wurde 1989 gegründet und seit dieser Zeit von dem Gründer geführt wie eine Firma. Alle Kontrolle in einer Hand.
Alle Einladungen und Protokolle der Mitgliederversammlungen entsprachen nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Diese wurden vom Registergericht anerkannt, weil es keine Anfechtung gab.
Im Falle eines unliebsam gewählten Vorstandsmitgliedes wurden Fehler im Protokoll eingebaut damit die Wahlen im Registergericht nicht eingetragen wurden. Nach kurzer Zeit tritt das gewählte, unliebsame Vorstandsmitglied zurück, der Eintragungsfehler wird korrigiert und die Wahlen eingetragen. Im Anschluss übernahm der 1. Vorsitzende „kommissarisch“ das Amt des Kassenwartes.
Ein Beispiel: Mit einem Schreiben an das Registergericht meldet der 1. Vorsitzende seine Satzungsänderung an, ohne Wissen der Mitglieder, die lautet: Der 1. und 2. Vorsitzende dürfen auch das Amt zu 3 (Kassenwart) + 4 (Schriftführer) ausüben. Die Antwort des Registergerichtes: Diese Satzungsänderung muss beschlossen werden in der Mitgliederversammlung. Lt. BGB verbietet sich eine solche Konstellation, der 1. Vorsitzende ist die oberste Kassengewalt im Verein und der Kontrolleur des Kassenwartes. Es ist unfassbar das dies von den Rechtspfleger/innen im Registergericht so empfohlen und zugelassen wurde. So kam es, dass wir der einzige Verein in der Bundesrepublik seine dürften, in dem der 1. Vorsitzende auch Kassenwart und Schriftführer ist.
Alle Kassenberichte und Kassenprüfungen entsprachen nicht der Satzung und sind falsch. In zwei Fällen konnte ich den gleichen Rechenfehler in beiden Berichten feststellen.
Jeder zurückgetretene Kassenwart/in argumentiert mit dem Verdacht der Untreue. Keine Reaktion der Rechtspfleger/innen. Eine Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft wäre eine einfache Lösung gewesen. Die Nichtbeachtung dieser Hinweise beurteile ich als einen schweren Missstand im Registergericht.
Die Einnahmen unseres Vereins sind Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Ausgaben sind in der Hauptsache Verwaltungsausgaben. Mit zunehmender Mitgliederzahl steigt eigentlich der Verwaltungsaufwand nur geringfügig. Trotzdem nehmen die Ausgaben erheblich zu und letztlich wird ein Vereinsvermögen dokumentiert, das so nicht stimmen kann. Feststellen konnte ich dies mit meiner Erfahrung über die Kassenberichte auch ohne Belegprüfung.
Mit diesen Erkenntnissen aus den Vereinsunterlagen des Registergerichtes versuchte ich mich einzubringen in die Vorstandsarbeit mit dem Ziel, zu verhindern das formale Fehler begangen werden zum Schaden des Vereins. Schade, dass dies zu Anfang nicht funktioniert hat.
Meine Versuche scheiterten an der Unwissenheit und der Überschätzung des Notvorstandes, der zudem von der Untätigkeit der Rechtspflegerin profitiert. So geschieht es, dass für den 29.08.2020 eine Mitgliederversammlung einberufen wird zur Wahl eines komplett neuen Vorstandes und Kassenprüfers. Dazu lag keine Legimitation des Registergerichtes vor. Die Untätigkeit und Duldung der Rechtspflegerin, bestärkte den Notvorstand in seinem Handeln. Es war abzusehen das dieser Notvorstand den Verein übernehmen will und anschließend ruinieren wird. An der Mitgliederversammlung am 29.08.2020 habe ich teilgenommen, obwohl ich auf grund der Vorgeschichte diese „Wahlveranstaltung“ zum Scheitern bringen werde mit meiner Anfechtungsklage. Was ich dort erlebt habe ist „filmreif“! Um diesen Dr. K.-P. Völkl und seine Helfer zu neutralisieren habe ich nachfogende Verfahren eingeleitet:
1. Anfechtungsklage der Wahlen
2. Befangenheitsantrag gegen die Rechtspflegerin Frau Schollmeyer
3. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Rechtpflegerin Frau Schollmeyer
Die Anfechtungsklage verhindert die Eintragung der Wahlen und dürfte die umfangsreichste
Anfechtungsklage sein, die jemals beim Registergericht Frankfurt eingegangen ist.
Befangenheitsantrag gegen die Rechtspflegerin, Frau Schollmeyer, weil Rechtsnormen nicht
eingehalten wurden. Damit diese auf keinen Fall befugt sein darf in unserer Angelegenheit entscheiden
zu dürfen. Sie müsste gezwungener Maßen gegen meine Anfechtung entscheiden um sich selbst zu
schützen in ihrem Handeln. Per Antrag habe ich die Stellungnahme von Frau Schollmeyer zur Erwiderung
angefordert, da ich davon ausgehe, dass ihre Antwort nicht korrekt sein wird.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Rechtspflegerin, Frau Schollmeyer, wegen Amtsmissbrauch.
Auch diese muss bearbeitet werden. Per Antrag habe ich die Stellungnahme von Frau Schollmeyer zur
Erwiderung angefordert, da ich davon ausgehe, dass ihre Antwort nicht korrekt sein wird.
Über den Ausgang werde ich noch an dieser Stelle berichten.
Skigebiet Großarl/Salzburger Land
Blick vom Obersalzberg zum Königsee und Watzmann 2773m